Auszug Kaufpreissammlung

Auszug Kaufpreissammlung

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Auszüge aus der Kaufpreissammlung

Führung der Kaufpreissammlung

Der Gesetzgeber verpflichtet die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung zu führen (§ 193 Abs. 3 BauGB). Aufgrund § 195 Abs. 1 BauGB sind alle Verträge, die Grundstücke betreffen, dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden (z. B. Kauf/Verkauf, Tausch, Erbbaurechtbegründung). Die Verträge werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausgewertet und in die Kaufpreissammlung aufgenommen.

 

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Bei berechtigtem Interesse können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese Auskünfte erfolgen grundsätzlich anonymisiert. Personen und Stellen laut § 13 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (z. B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024) können Auszüge auch ohne Anonymisierung erhalten. Beispiele, welche Daten Sie erhalten, finden Sie unter "Beispielauszüge".

 

Kosten:

je Bewertungsfall, einschließlich bis zu 10 mitgeteilter Vergleichsfälle: € 120,–

je weiteren mitgeteilten Vergleichsfall € 5,–

 

Für beantragte statistische Erhebungen wird nach Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz beträgt € 71,–. Die Mindestgebühr beträgt € 142,– (Stundensatz für 2h).

 

Stand: Januar 2025

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Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Bauteil A, 6 Stock
Telefon
E-Mail
Internet

Anfahrtsinformationen

Bus: M36, Station: Börneplatz

Straßenbahn: Linie 12, Station: Börneplatz, Linien 11, 14 und 18: Station Börneplatz/Stoltzestraße

S-Bahn: Linien S1-S6, S8 und S9, Station: Konstablerwache

U-Bahn: Linien U4, U5, U6 und U7, Station: Konstablerwache

Ihre Anreise:

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