EM 2024 - Public Viewing beantragen
Aus diesem Grund dürfen die Spiele im Freien nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung übertragen werden, wobei für den Prüfaufwand in jedem Einzelfall Kosten entstehen, die als Genehmigungsgebühr zu zahlen sind. Der für das “Public Viewing“ verantwortliche Gewerbetreibende (Gastwirt) hat hierzu unter Angabe der erwarteten max. Gästezahl das Verschieben des Beginns der Nachtzeit auf 24.00 Uhr (Vorrunde) bzw. 1.00 Uhr (Finalrunde) zu beantragen.
Eine Ausnahmegenehmigung kann jedoch nur erteilt werden, wenn die beabsichtigten Darbietungen anwohnerverträglich sind. Zudem gilt sie ausschließlich für die Dauer der Live-Übertragungen der Spiele, somit nicht für Aufzeichnungen, Vor- oder Nachberichte sowie Interviews vor Beginn bzw. nach Ende des jeweils live ausgestrahlten Spiels.
Geräuschverursachende Fanartikel wie beispielsweise Gasfanfaren, Vuvuzelas oder ähnliches sind grundsätzlich nicht erlaubt.
An spiel- bzw. übertragungsfreien Tagen ist der Beginn der Nachtzeit um 22.00 Uhr zu beachten. Somit sind in diesen Zeiträumen die allgemein gültigen Immissionsrichtwerte einzuhalten.
Eine ggf. notwendige Sondernutzungserlaubnis bzw. Baugenehmigung für die im Zusammen-hang mit der Gaststätte genutzte(n) Freifläche(n) wird durch eine Ausnahmegenehmigung für das “Public Viewing“ weder ersetzt noch erteilt!
Wir bitten zu berücksichtigen, dass es zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eines gewissen Zeit- und Prüfaufwandes bedarf. Daher sollten die erforderlichen Anträge rechtzeitig vor Beginn der Fußball-EM gestellt werden.
Ein Vordruck hierfür steht weiter unten zum Download und Ausdruck zur Verfügung.
Dieser ist unterschrieben als Scan per Mail an gewerberecht@stadt-frankfurt.deInternal Link, per Fax unter der Nummer 069-212-9743936 oder postalisch an das Ordnungsamt, Az. 32.23.1, Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main zu richten.