Aufbrüche und Trassen
Information zum Beantragen von Aufbruchgenehmigungen, z.B. für die Verlegung von Leitungen oder Kabeln finden Sie hier.
Wann benötige ich eine Aufbruchgenehmigung der Stadt Frankfurt am Main?
Um eine öffentliche Verkehrsfläche z.B. für die Verlegung von Leitungen, Kabeln, Hausanschlusskanälen oder im Zuge von Sanierungsarbeiten an privaten Gebäuden aufzugraben, ist neben der Verkehrsrechtlichen Anordnung des Straßenverkehrsamtes auch eine Aufbruchgenehmigung des Wegebaulastträgers erforderlich. Der Wegebaulastträger ist das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Für Ihr Vorhaben müssen Sie beim ASE einen entsprechenden Antrag stellen.
Gesetzliche Grundlage
Grundlage für die Aufbruchgenehmigung ist §16 Hessisches Straßengesetz (HStrG) bzw. für Telekommunikationslinien §127 Telekommunikationsgesetz (TKG). Zum Schutz der öffentlichen Verkehrsfläche dürfen nur solche Unternehmen beschäftigt werden, die nachweislich über eine Eintragung in der Handwerksrolle verfügen.
Was gehört zu einer Aufbruchgenehmigung/einem Punktaufbruch?
Für folgende Vorhaben benötigen Sie das Formblatt „Antrag für Aufbruchgenehmigung“:
- Kanalhausanschluss
- Kelleraußenwandisolierung
- Baugrunduntersuchung
- Suchschlitze
- punktuelle Leitungsreparatur ohne Leitungsverlegung.
Antragstellung beim ASE
Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie den Antrag auf Aufbruchgenehmigung bitte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Was gehört zu einer Trassen- und Aufbruchgenehmigung?
Für folgende Vorhaben benötigen Sie das Formblatt „Antrag für Trassen- und Aufbruchgenehmigung“:
- Neue Leitungstrassen in Längs- und/oder Querrichtung im öffentlichen Raum
- Trassenneubau
- Trassenverstärkung bzw. Erweiterung auf Bestand (nicht für Telekommunikationsunternehmen, siehe hierzu Antrag auf Trassenzustimmung).
Was gehört zu einer Trassenzustimmung?
Für folgende Vorhaben benötigen Sie den „Antrag auf Trassenzustimmung“: Antragstellung durch Wegenutzungsberechtigte Telekommunikationsanbieter oder bevollmächtigte Dritte. Hierbei handelt es sich um Neuverlegungen, Erneuerungen oder Erweiterungen von Telekommunikationslinien (TK-Linie). Auch Betriebsarbeiten an bestehenden TK-Linien sind anzeigepflichtig und je nach Umfang ggf. auch genehmigungspflichtig.
Jetzt neu: Antragstellung online möglich!
Wenn Sie einen Antrag auf Trassenzustimmung beim Amt für Straßenbau und Erschließung stellen wollen, benötigen Sie hierfür ab sofort kein PDF-Dokument mehr. Die Beantragung geht ganz leicht online. In der Linkbox rechts im Menü finden Sie den Link zum Online-Antrag „Trassenzustimmung“. Für die Antragstellung müssen Sie kein Benutzerkonto anlegen. Zu Beginn der Bearbeitung verifizieren Sie sich ganz einfach mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse.
Die Trassenlegende im DWG-Format kann über eine formlose Email an trassen.amt66@stadt-frankfurt.deInternal Link abgerufen werden kann.