Sondernutzungen

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Sondernutzungen, Aufbrüche und Gestattungen

Sondernutzungen

Information zum Beantragen einer Sondernutzungsgenehmigung finden Sie hier.

Auch auf dem Römerberg nutzen Gastronomen die Möglichkeit, einen Sommergarten einzurichten. © Stadt Frankfurt am Main

Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt genauso eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, wie die das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) auf öffentlicher Verkehrsfläche.

Sondernutzungen sind genehmigungspflichtige Nutzungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden. Dies können zum Beispiel sein:

 

Bauliche Sondernutzungen 
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
Bauwagen oder Bürocontainer
Bauzaun
Materiallager
Gerüste
Mulden und Container
Hebebühnen
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger

 

Gewerbliche Sondernutzungen  
Außengastronomie (Sommergärten) 
Warenauslagen 
Informationsstände 

 

Antrag auf Sondernutzung

Sie benötigen eine Erlaubnis auf Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen?
Das richtige Antragformular finden Sie unten im Bereich Downloads.

Wählen Sie das entsprechende Formular aus:

Bauliche Sondernutzung (wie z. B. Gerüst, Schuttcontainer) auch mit Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen
Gewerbliche Sondernutzung (wie z. B. Außengastronomie, Warenauslage)
Plakatwerbung (Vereine, Parteien, Sonstige)

Sie wollen eine Baustelle einrichten? Dann benötigen Sie dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis und in den meisten Fällen zusätzlich eine Genehmigung dafür, öffentliche Flächen absperren zu dürfen. In der Vergangenheit mussten Sie dafür zwei Anträge einreichen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Straßenverkehrsamt (SVA)  haben nun ein gemeinsames Verfahren eingeführt. Ab sofort müssen Sie nur noch einen gemeinsamen Antrag für die Genehmigungsarten „Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen“ und „Bauliche Sondernutzung“ stellen. Den  Antrag reichen Sie beim Amt für Straßenbau und Erschließung ein. Weitere Informationen finden Sie hier.Internal Link

Die Anträge stehen Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung.


Sie können Ihren Antrag per Post, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten des Amts für Straßenbau und Erschließung einreichen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Anträge vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. So vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen.

ONLINE-ANTRAG

Folgende Anträge können Sie auch online stellen:

• Antrag auf Erteilung/Verlängerung von Außengastronomie/Sommergärten und Warenauslagen

• Antrag auf Sondernutzung für Plakatwerbung und Schuttcontainer

• Antrag auf bauliche Sondernutzung für Schuttcontainer bis 20 m3 und mobile Toiletten

Die Links zu den Online-Anträgen finden Sie auf der rechten Seite.

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