Sondernutzungen
Information zum Beantragen einer Sondernutzungsgenehmigung finden Sie hier.
Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt genauso eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, wie die das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) auf öffentlicher Verkehrsfläche.
Sondernutzungen sind genehmigungspflichtige Nutzungen, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stattfinden. Dies können zum Beispiel sein:
Bauliche Sondernutzungen |
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten) |
Bauwagen oder Bürocontainer |
Bauzaun |
Materiallager |
Gerüste |
Mulden und Container |
Hebebühnen |
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger |
Gewerbliche Sondernutzungen |
Außengastronomie (Sommergärten) |
Warenauslagen |
Informationsstände |
Antrag auf Sondernutzung
Sie benötigen eine Erlaubnis auf Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen?
Das richtige Antragformular finden Sie unten im Bereich Downloads.
Wählen Sie das entsprechende Formular aus:
Bauliche Sondernutzung (wie z. B. Gerüst, Schuttcontainer) auch mit Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen |
Gewerbliche Sondernutzung (wie z. B. Außengastronomie, Warenauslage) |
Plakatwerbung (Vereine, Parteien, Sonstige) |
Sie wollen eine Baustelle einrichten? Dann benötigen Sie dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis und in den meisten Fällen zusätzlich eine Genehmigung dafür, öffentliche Flächen absperren zu dürfen. In der Vergangenheit mussten Sie dafür zwei Anträge einreichen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Straßenverkehrsamt (SVA) haben nun ein gemeinsames Verfahren eingeführt. Ab sofort müssen Sie nur noch einen gemeinsamen Antrag für die Genehmigungsarten „Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen“ und „Bauliche Sondernutzung“ stellen. Den Antrag reichen Sie beim Amt für Straßenbau und Erschließung ein. Weitere Informationen finden Sie hier.Internal Link
Die Anträge stehen Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung.
Sie können Ihren Antrag per Post, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten des Amts für Straßenbau und Erschließung einreichen.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Anträge vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. So vermeiden Sie zeitaufwändige Rückfragen.
ONLINE-ANTRAG
Folgende Anträge können Sie auch online stellen:
• Antrag auf Erteilung/Verlängerung von Außengastronomie/Sommergärten und Warenauslagen
• Antrag auf Sondernutzung für Plakatwerbung und Schuttcontainer
• Antrag auf bauliche Sondernutzung für Schuttcontainer bis 20 m3 und mobile Toiletten
Die Links zu den Online-Anträgen finden Sie auf der rechten Seite.