Zuständige Stelle
Einrichtung einer Baustelle
Sie wollen eine Baustelle einrichten? Dann benötigen Sie dafür eine bauliche Sondernutzungserlaubnis und in den meisten Fällen zusätzlich eine Genehmigung dafür, öffentliche Flächen in Anspruch nehmen zu dürfen. In der Vergangenheit mussten Sie zwei Anträge einreichen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Straßenverkehrsamt (SVA) haben nun ein gemeinsames Verfahren eingeführt. Ab sofort müssen Sie nur noch einen gemeinsamen Antrag für die Genehmigungsarten „Absperrung öffentlicher Verkehrsflächen“ und „Bauliche Sondernutzung“ stellen. Den Antrag reichen Sie beim Amt für Straßenbau und Erschließung ein. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen.
Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und |
Bauwagen oder Bürocontainer |
Bauzaun |
Materiallager |
Gerüste |
Mulden und Container |
Hebebühnen |
Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger |
Benötigte Unterlagen
1. Ein Antrag auf eine Baustelleneinrichtung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers und gegebenenfalls eine Vollmacht des Bauherren enthalten.
Zum
Antrag gehört ein vermaßter Baustelleneinrichtungsplan (im
Maßstab 1:250 mit Darstellung der Grundstücksgrenze und des umgebenden
Verkehrsraums) sowie ein Absperrplan (Regelplan) in 5-facher Ausfertigung
beizulegen, aus dem die geplante Nutzungsfläche deutlich hervorgeht. Der Plan
wird wichtiger Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.
2. Es ist erforderlich, den Antrag
mindestens sechs Wochen vor Beginn der Baustelleneinrichtung einzureichen. Vor einer
abschließenden Entscheidung schaltet das Amt für Straßenbau und Erschließung weitere
städtische Dienststellen ein (Branddirektion, Ordnungsamt,
Bauaufsichtsbehörde, etc.).
3. Während die Stellungnahmen der anderen
Dienststellen eingeholt werden, sollte der Antragsteller einen Ortstermin mit
dem zuständigen Baubezirk des Amtes für Straßenbau und Erschließung vereinbaren,
um das Aufmaß zu erstellen. Mit dem Aufmaß wird die Höhe der zu hinterlegenden
Kaution festgelegt und die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr
berechnet.
4. Wenn die Kaution hinterlegt ist, und die entsprechenden
Stellungnahmen der zu beteiligten Dienststellen vorliegen, kann die
Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.
5. Ergeben sich während der
Bauzeit Veränderungen der Flächengröße, ist ein neuer vermaßter Plan erforderlich,
damit der Baubezirk die neue Fläche aufnehmen kann. Nur wenn der Baubezirk die
Reduzierung bzw. Ausweitung der Fläche protokolliert hat, kann die Veränderung
in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Hierzu nutzen Sie das entsprechende
Formular, das der Sondernutzungserlaubnis beigefügt ist.
6.
Nach Beendigung der Bauarbeiten senden Sie die der Sondernutzungserlaubnis beiliegende
Bauendeanzeige unverzüglich an den zuständigen Baubezirk, damit die
genutzte Fläche abgenommen werden kann. Es wird ein Abnahmeprotokoll
erstellt.
Stellt der Baubezirk keine Beanstandungen fest und wurden die
Sondernutzungsgebühren vollständig bezahlt, wird die Kaution
zurückgegeben.
Wurde die genutzte Fläche während der Bauzeit beschädigt, so
wird dies anhand eines Aufmaßes festgehalten und dem Antragsteller in Rechnung
gestellt.
Wenn das Amt für Straßenbau und Erschließung in Ausnahmefällen die
Wiederherstellung dem Antragsteller überlässt, darf diese nur durch vom Amt für
Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt am Main zugelassene Firmen
erfolgen.
7. Sofern eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum
(Fahrbahn, Gehweg, Radweg) eingerichtet werden soll, wird zusätzlich eine
verkehrsrechtliche Anordnung benötigt. Im
gemeinsamen Antrag wird die Verkehrsrechtliche Anordnung gleichzeitig
bearbeitet und genehmigt. Sie bekommen abschließend beide Genehmigungen und
einen gemeinsamen Gebührenbescheid zugestellt oder könne diese im SVA abholen.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Straßenverkehrsamtes.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Absperrung von oeffentlichen Verkehrsflaechen SondernutzungInternal Link
Kosten
Die zu entrichtenden Gebühren für eine Baustelleneinrichtung ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie aus der Verwaltungskostensatzung der Stadt Frankfurt am Main.
Diese finden Sie hier
Sondernutzungssatzung 2024 (pdf , 459KB)Download Link
Verwaltungsgebuehren_ASE (pdf , 4657KB)Download Link
Das Antragsformular für bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung finden Sie hier: Antrag auf bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 503KB)Download Link
Sie wollen einen Änderungsantrag stellen? Bitte benutzen Sie dieses Formular: Aenderungsantrag bauliche Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung (pdf , 443KB)Download Link
Bitte nutzen Sie zur Bearbeitung der pdf-Dokumente ein gängiges pdf-Bearbeitungsprogramm. Die direkte Bearbeitung im Browser funktioniert nicht immer einwandfrei, fehlerhafte Darstellungen und Datenverluste sind möglich.