An wen muss ich mich wenden?
Ihr Ansprechpartner ist das Amt für Straßenbau und Erschließung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sondernutzung
Zuständige Stelle
Ihr Ansprechpartner ist das Amt für Straßenbau und Erschließung.
Weitere Informationen finden Sie hier: Sondernutzung
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Soll eine öffentliche Straße anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften genutzt werden, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
Außengastronomie (Sommergärten) |
Warenauslagen |
Informationsstände |
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, bei denen es erforderlich ist, diese einzuhalten.
Bei Kontrollen werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise die Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Unten stehend finden Sie weitere Antragsformulare:
Antrag auf gewerbliche Sondernutzung
Plakatwerbung Antrag auf Sondernutzung