FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Antrag auf gewerbliche Sondernutzung

Außengastronomie

An wen muss ich mich wenden?

Ihr Ansprechpartner ist das Amt für Straßenbau und Erschließung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Sondernutzung

Zuständige Stelle

 

Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
FAX allgemein
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Soll eine öffentliche Straße anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften genutzt werden, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.


Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:

 

Außengastronomie (Sommergärten)
Warenauslagen
Informationsstände

Inhalt der Erlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, bei denen es erforderlich ist, diese einzuhalten.

Bei Kontrollen werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise die Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

 

Anträge / Formulare

Unten stehend finden Sie weitere Antragsformulare:

Antrag auf gewerbliche Sondernutzung

Plakatwerbung Antrag auf Sondernutzung

Online-Antrag gewerbliche Sondernutzung

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