Werkfeuerwehrfrau:feuerwehrmann
Durchführung von Brand- und Gefahrenschutz, Brandbekämpfung, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 17 Jahre (bei Einstellung)
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktisch-sportlichen Eignungsprüfung
- Deutsches Schwimmabzeichen Silber, nicht älter als zwei Jahre (Nachweis ist erst nach bestandenem Test zwingend für das Vorstellungsgespräch vorzulegen)
- gesundheitliche Eignung (u.a. uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit, Eignung für den Führerschein der Klasse CE)
- Bereitschaft zur Tätigkeit im Schichtdienst
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- technisches Verständnis und Interesse
- handwerkliches Geschick
- interkulturelle Kompetenz
Hinweis
Nach § 20a Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor Beginn der Tätigkeit vorzulegen:
- ein Impfnachweis nach §22 a Absatz 1 oder
- ein Genesenennachweis nach §22 a Absatz 2 oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden, oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist im Falle einer Einstellung ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerber:innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich.
Ausbildungsdauer und –beginn
Die
Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt zum 1. September eines Jahres.
Verdienstmöglichkeiten
Die
Ausbildungsvergütung (brutto) ist folgendermaßen gestaffelt:
1. Ausbildungsjahr | 1.068,26 € |
2. Ausbildungsjahr | 1.118,20 € |
3. Ausbildungsjahr | 1.164,02 € |
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Bei entsprechenden
Leistungen streben wir an, dich nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in
ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Deshalb müssen die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfüllt sein;
dies sind insbesondere ein Höchstalter von 35 Jahren (ab Übernahme in das
Beamtenverhältnis) sowie die gesundheitliche Eignung.
Hast du noch Fragen? Wir beraten dich gerne!
Frau Hock | Tel.: (069) 212 – 720223Internal Link |
Frau Mertens | Tel.: (069) 212 – 720224Internal Link |
Frau Schaffner | Tel.: (069) 212 – 720225Internal Link |
oder unter info.wf.mfd@stadt-frankfurt.deInternal Link