Chancengleichheit

Chancengleichheit

Was uns auszeichnet

Chancengleichheit

Wir begegnen uns mit Respekt – Chancengleichheit, Diversität und diskriminierungsfreie Teilhabe prägen unser Selbstverständnis. Dabei setzen wir uns als Arbeitgeberin entschieden dafür ein, dass unsere Beschäftigten weder aufgrund ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sozialer Herkunft, Benachteiligung oder rassistische Diskriminierung erfahren.

Die Stadtverwaltung braucht Vielfalt und Menschen, die sich nicht nur in den Ämtern und Institutionen täglich für die Bürger:innen der Stadt einsetzen, sondern sie auch repräsentieren.

Chancengleichheit
Chancengleichheit © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Daniel Koebe u. a.

Frauen und Männer sind gleichberechtigt

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Maßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Bereits Anfang der 1990er Jahre (noch bevor eine gesetzliche Vorgabe bestand) führten wir als eine der ersten Stadtverwaltungen in Deutschland einen „Frauenförderplan“ ein.

 

Größtes Gleichberechtigungsbüro in Deutschland

Heute ist das Gleichberechtigungsbüro eines der größten in ganz Deutschland und die zentrale Stelle innerhalb der Stadtverwaltung, um Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Ämtern der Kämmereiverwaltung voranzubringen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegenzuwirken. Es bündelt dabei, als unabhängige Stelle mit stadtweitem Überblick, fachliche Expertise und langjährige Erfahrungswerte, die gewinnbringend durch Beratung und Unterstützung der Stadtverwaltung auf allen Ebenen neue Perspektiven eröffnet.

 

Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und der Frauenförder- und GleichstellungsplanExternal Link bilden die Grundlage der Gleichstellungsarbeit. Sie geben die folgenden Ziele vor, die es durch alle Beschäftigten – insbesondere die Führungskräfte innerhalb der Ämter und die Dienstellenleitung zu erreichen gilt. Dazu sind im Frauenförder- und Gleichstellungsplan konkrete Maßnahmen zur Umsetzung festgelegt worden.

 

 

Ziele der Gleichstellungspolitik sind:

  • Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen, insbesondere in Führungspositionen
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Beschäftigten
  • die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen

Wir erweitern den gesetzlichen Auftrag dahingehend, dass nicht alleine die Chancengleichheit von Frauen und Männern berücksichtigt wird, sondern die aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten beispielsweise auch von trans*, inter und nicht binären Personen.

 

Gender Mainstreaming – Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip

Die Herstellung von Chancengleichheit erfolgt dabei durch das Gender Mainstreaming Prinzip. Das Bedeutet, dass bei allen Vorhaben und Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein berücksichtigt und mitgedacht werden, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

 

Frauen in Führungspositionen

Wir ermutigen Frauen in ihrer Karriere bis hin zur Führungsposition und streben an, den Frauenanteil auf allen Führungsebenen zu erhöhen. Dazu werden die Zielvorgaben gemäß des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und konkrete Maßnahmen des Frauenförder- und Gleichstellungsplans aktiv umgesetzt, wie beispielsweise:

  • chancengleicher Stellenbesetzungsprozess – von der Ausschreibung bis zur Auswahlentscheidung
  • geschlechtergerechte Personalentwicklung und Aufstiegsmöglichkeiten
  • Führen in Teilzeit als Arbeitsmodell
  • individuelle Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote
  • Paritätische Besetzung von Gremien
  • Familienfreundliche Rahmenbedingungen

 

Gelebte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wir unterstützen als familienfreundliche Arbeitgeberin unsere Beschäftigten gezielt mit einer Vielzahl an Maßnahmen, Familienaufgaben und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ansprechpersonen (u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Koordinierungsstelle Familie und Beruf)
  • Flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung
  • Führen in Teilzeit bzw. individuelle Teilzeitmodelle
  • Spezielle Fortbildungsangebote, u.a. zum Thema Pflege
  • Betriebskitaplätze

 

Dabei entwickeln wir als Arbeitgeberin gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten unsere familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik stetig weiter.

Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden Sie hierInternal Link.

Gegen Sexismus und sexuelle Belästigung


Wir möchten einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, entgegenwirken und setzen uns für unsere Beschäftigten ein. Dabei positionieren wir uns als Arbeitgeberin entschieden gegen Sexismus und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
„Sexuelle Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz verletzen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und werden in der Stadtverwaltung weder akzeptiert noch geduldet.“ Personaldezernent Bastian Bergerhoff.

Dafür stehen die Gleichstellungsbeauftragten, die Mitglieder der Personalvertretungen, die AGG-Beschwerdestelle nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und die Personalberatungsstelle als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Gleichstellungsbeauftragte – erste Ansprechpartnerinnen für alle Beschäftigten


Die praktische Umsetzung der Gleichbehandlung und die Förderung der Chancengleichheit aller Geschlechter wird durch die Expertise der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt. Sie sensibilisieren die Beschäftigten, sich ihrer eigenen Stereotype und Rollenbilder bewusst zu werden. Ziel ist es, Denkmuster und Strukturen aufzubrechen, die bis heute zu einer strukturellen Benachteiligung von Frauen auch in der Arbeitswelt führen. Daher sind die Gleichstellungsbeauftragten bei allen personellen, organisatorischen sowie sozialen Maßnahmen von Beginn an beteiligt, bieten individuelle Beratung und unterstützen insbesondere die Amts- und Dienstellenleitung bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

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