Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten
In vielen Bereichen der Stadtverwaltung besteht die Möglichkeit des Arbeitens an flexiblen Orten. Eine Dienstvereinbarung setzt hierfür einen verbindlichen Rahmen. Sie umfasst sowohl das mobile Arbeiten als auch die alternierende Telearbeit und ist Grundlage für die in jedem Einzelfall individuell zu treffenden Abwägungen und Entscheidungen.
Mobiles Arbeiten ist davon geprägt, dass Mitarbeitende ihre Arbeitsleistung partiell und situativ nach vorheriger Abstimmung mit ihrer Führungskraft an flexiblen Arbeitsorten erbringen können.
Demgegenüber bietet alternierende Telearbeit eine längerfristige Kontinuität und Verbindlichkeit: die Arbeitsleistung wird nach einem vereinbarten Rhythmus regelmäßig an der häuslichen Arbeitsstätte erbracht. Beide Arbeitsformen ermöglichen eine flexible, lebensphasenorientierte Gestaltung von Berufs- und Privatleben.
Erkundigen Sie sich gerne bei den in der jeweiligen Stellenausschreibung genannten Ansprechpartner:innen, ob dort das Arbeiten an flexiblen Orten grundsätzlich möglich ist.