Fassadenreinigung

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Abwasser

Fassadenreinigung

Fassadenreinigung an einem Frankfurter Hochhaus
Fassadenreinigung an einem Frankfurter Hochhaus © Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt, Foto: Sandro Alessi

Wasser aus der Gebäudereinigung wird auch ohne Waschmittelzusätze zum Schmutzwasser.

 

Daher muss das anfallende Abwasser nach den Regeln der Technik (Merkblatt zum Umgang mit Abwasser aus der Fassadenreinigung) aufgefangen, ggf. gereinigt und über die Grundstücksentwässerung für Schmutzwasser abgeleitet werden.

 

Eine Entsorgung über Straßeneinläufe (Gullys) an öffentlichen Straßen ist nur in Gebieten mit Mischentwässerung möglich. Sie erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Stadtentwässerung (SEF) sowie eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau und Erschließung.

Zulässige Schmutzwassereinleitungen

erlaubnisfrei  erlaubnispflichtig

Fassadenreinigung ohne Chemieeinsatz und mit      Einleitung auf Privatgelände in die Misch- oder Schmutzwasserkanalisation

 

oder

 

Kleinstprojekte zur Fassadenreinigung bis 300 m² Fassadenfläche. Diese sind anzuzeigen

 

 

 

 Fassadenreinigung/-entschichtung oder -beizung mit Chemieeinsatz (außer Reinigung bis 300 m² Fassadenfläche)

 

oder

 

Höchstdruckstrahlarbeiten

 

oder

 

Schmutzwassereinleitungen im öffentlichen Raum, z.B. in einen Straßeneinlauf 

 

Nicht zulässige Schmutzwassereinleitungen

 

  • Einleitung in die Regenwasserkanalisation oder in Gewässer
  • Ableiten des Wassers über öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Geh- und Fahrradwege)
  • Versickern des Wassers im Boden

 

Nähere Informationen finden sich in unserem Merkblatt (siehe Downloadbox), das in Zusammenarbeit mit der Gebäudereinigerinnung erstellt wurde.
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