Fassadenreinigung
Wasser aus der Gebäudereinigung wird auch ohne Waschmittelzusätze zum Schmutzwasser.
Daher muss das anfallende Abwasser nach den Regeln der Technik (Merkblatt zum Umgang mit Abwasser aus der Fassadenreinigung) aufgefangen, ggf. gereinigt und über die Grundstücksentwässerung für Schmutzwasser abgeleitet werden.
Eine Entsorgung über Straßeneinläufe (Gullys) an öffentlichen Straßen ist nur in Gebieten mit Mischentwässerung möglich. Sie erfordert eine Ausnahmegenehmigung der Stadtentwässerung (SEF) sowie eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Straßenbau und Erschließung.
Zulässige Schmutzwassereinleitungen
erlaubnisfrei | erlaubnispflichtig |
Fassadenreinigung ohne Chemieeinsatz und mit Einleitung auf Privatgelände in die Misch- oder Schmutzwasserkanalisation
oder
Kleinstprojekte zur Fassadenreinigung bis 300 m² Fassadenfläche. Diese sind anzuzeigen
|
Fassadenreinigung/-entschichtung oder -beizung mit Chemieeinsatz (außer Reinigung bis 300 m² Fassadenfläche)
oder
Höchstdruckstrahlarbeiten
oder
Schmutzwassereinleitungen im öffentlichen Raum, z.B. in einen Straßeneinlauf |
Nicht zulässige Schmutzwassereinleitungen
- Einleitung in die Regenwasserkanalisation oder in Gewässer
- Ableiten des Wassers über öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Geh- und Fahrradwege)
- Versickern des Wassers im Boden
Nähere Informationen finden sich in unserem Merkblatt (siehe Downloadbox), das in Zusammenarbeit mit der Gebäudereinigerinnung erstellt wurde.