Autowäsche
Autowäsche an öffentlichen Straßen
Autowäsche auf Privatgrundstücken
Auf Privatgrundstücken ist die Rechtslage für den Laien schwer überschaubar. Dort kann eine Autowäsche dann zulässig sein, wenn das Abwasser der Autowäsche in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal gelangt. Es darf nicht versickern oder in einen Regenwasserkanal abfließen, auch nicht über Hof- oder Straßeneinläufe.
Einige Gebiete in Frankfurt am Main haben Trennkanalisation. Dort münden Straßen- und Hofeinläufe in einen Regenwasserkanal und von dort direkt in das nächstgelegene Gewässer! Aber auch in Gebieten mit Mischkanalisation entwässern manche Straßen- und Hofeinläufe in ein Gewässer oder in eine Versickerungseinrichtung. Dort ist eine Fahrzeugwäsche ebenfalls unzulässig.
Welche Kanalisation in ihrem Wohngebiet besteht, kann man von „außen“ nicht erkennen. Sie erfahren dies bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Hofentwässerung in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal mündet, sollten Sie keine Autowäsche auf privaten Flächen durchführen. Motor- und Unterbodenwäsche sind ohnehin ohne eine geeignete Abscheideranlage grundsätzlich nicht erlaubt.
In
Wasserschutzgebieten ist zusätzlich die Schutzgebietsverordnung zu beachten. In
diesen Gebieten sollte auch auf Privatgrundstücken auf das Autowaschen verzichtet
werden.
Wer
sichergehen will, sollte lieber auf SB-Waschboxen und Autowaschanlagen
zurückzugreifen. Hier wird das Wasser umweltschonend wieder in den Kreislauf
zurückgeführt.
Bitte beachten Sie, dass eine Versickerung von Waschwasser im Boden oder die Einleitung in ein Gewässer eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann und entsprechend geahndet wird.