Autowäsche

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Abwasser

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Autowaschstraße
Autowaschstraße © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Braks, Dr. Dennis
Ein sauberes Auto und etwas für die Umwelt getan! Dann waren Sie sicher in einer modernen Autowaschanlage, die das Waschwasser mehrfach nutzt und das Abwasser über Ölabscheider reinigt. So komfortabel eine Autowäsche direkt vor der Haustür erscheint, so umweltschädlich kann sie sein. Dadurch, dass sich mit dem Wasser viele Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen, können Boden, Bäche oder das Grundwasser stark verunreinigt werden. Zudem kommen bei der privaten Autowäsche oft aggressive Reinigungsmittel und Chemikalien zum Einsatz, die das Abwasser zusätzlich belasten.  

Autowäsche an öffentlichen Straßen

An öffentlichen Straßen dürfen Autos grundsätzlich nicht gewaschen werden, das verbietet § 10 Abs. 9 Satz 3 der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main (Entwässerungssatzung). Darüber hinaus stellt das Waschen eines Autos auf einer öffentlichen Straße ein verkehrsrechtliches Problem dar: Das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist kein Verkehrsvorgang sondern eine nicht erlaubnisfähige Sondernutzung. Außerdem ist es nach § 32 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, die Straße zu benetzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. So kann ablaufendes Waschwasser bei Frost zu gefährlicher  Glatteisbildung führen.

Autowäsche auf Privatgrundstücken

Auf Privatgrundstücken ist die Rechtslage für den Laien schwer überschaubar. Dort kann eine Autowäsche dann zulässig sein, wenn das Abwasser der Autowäsche in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal gelangt. Es darf nicht versickern oder in einen Regenwasserkanal abfließen, auch nicht über Hof- oder Straßeneinläufe.

Einige Gebiete in Frankfurt am Main haben Trennkanalisation. Dort münden Straßen- und Hofeinläufe in einen Regenwasserkanal und von dort direkt in das nächstgelegene Gewässer! Aber auch in Gebieten mit Mischkanalisation entwässern manche Straßen- und Hofeinläufe in ein Gewässer oder in eine Versickerungseinrichtung. Dort ist eine Fahrzeugwäsche ebenfalls unzulässig.

Welche Kanalisation in ihrem Wohngebiet besteht, kann man von „außen“ nicht erkennen. Sie erfahren dies bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Hofentwässerung in einen Misch- oder Schmutzwasserkanal mündet, sollten Sie keine Autowäsche auf privaten Flächen durchführen. Motor- und Unterbodenwäsche sind ohnehin ohne eine geeignete Abscheideranlage grundsätzlich nicht erlaubt.

In Wasserschutzgebieten ist zusätzlich die Schutzgebietsverordnung zu beachten. In diesen Gebieten sollte auch auf Privatgrundstücken auf das Autowaschen verzichtet werden.
Wer sichergehen will, sollte lieber auf SB-Waschboxen und Autowaschanlagen zurückzugreifen. Hier wird das Wasser umweltschonend wieder in den Kreislauf zurückgeführt.

Bitte beachten Sie, dass eine Versickerung von Waschwasser im Boden oder die Einleitung in ein Gewässer eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann und entsprechend geahndet wird.

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