Fragen und Antworten
Am 1. Januar 2012 ist die 3. Stufe der Frankfurter Umweltzone in Kraft getreten. Nun dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Für bestimmte Fahrzeuge können Ausnahmen gelten oder im Einzelfall geltend gemacht werden.
Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten.
Was
ist eine Umweltzone?
In einer Umweltzone gelten Benutzervorteile
für schadstoffarmeKraftfahrzeuge. Fahrzeuge mit besonders
hohemSchadstoffausstoß dürfen darin nicht fahren. Betroffen
vomFahrverbot sind vor allem ältere Dieselfahrzeuge.
Warum
ist sie notwendig?
In den Jahren 2005, 2006, 2009 und 2011 ist der
zulässige Grenzwert für Feinstaub in Frankfurt am Main überschritten worden.
UnterFeinstaub versteht man kleinste Partikel, die als Verunreinigungder
Luft vorhanden sind und aufgrund ihrer sehr geringenGröße tief in die
Atemwege und den menschlichenKörper eindringen und die Gesundheit
gefährden.
Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?
Die
Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings".Im Westen wird
sie begrenzt durch die A5, imSüden durch die A3 und im Osten und Norden
durch dieA661.
Seit wann gilt die Umweltzone?
In
Frankfurt am Main wurde die Umweltzone am 1. Oktober2008 ganzjährig
eingeführt. Die Einfahrt in die Umweltzone wurde stufenweise verschärft. Seit 1. Januar 2012sind nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette erlaubt.
Wo und wie lange gilt
die Plakette?
Die Plakette gilt bundesweit. Allerdings sind die
Regelungen, welche Plaketten zur Einfahrt in die bundesweit etwa 50 Umweltzonen
berechtigen, unterschiedlich. Während in einigen Umweltzonen nur noch grüne
Plaketten erlaubt sind (zum Beispiel in Berlin, Hannover und Leipzig), dürfen in
anderen Umweltzonen auch Fahrzeuge mit gelben Plaketten fahren. Die
Feinstaubplaketten dürfen grundsätzlich nur einmalig verwendet werden. Falls bei
einem Fahrzeug die Windschutzscheibe ausgetauscht wird, muss eine neue Plakette
erworben werden. Da die Feinstaubplakette aufgrund bestimmter Merkmale des
Fahrzeugs vergeben wird, ist es nicht erlaubt, Plaketten abzulösen und an einem
anderen Fahrzeug anzubringen. Auch beim Kennzeichenwechsel eines Fahrzeugs,
beispielsweise nach einem Wohnortwechsel, muss eine neue Plakette angebracht
werden, da das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs auf der Plakette eingetragen
sein muss.
Gibt es Kontrollen und Bußgelder?
Wer mit
einem Fahrzeug ohne gültige, mit dem aktuellen Kennzeichen versehene, Plakette
in die Umweltzone einfährt, muss ein Bußgeld von 80 Euro
entrichten.
Mein Auto erhält keine grüne Plakette - was
tun?
Lassen Sie in einer Kfz-Werkstatt prüfen, ob Ihr Dieselfahrzeug
mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann bzw. ob Ihr Fahrzeug mit
Benzinmotor mit einem geregelten Katalysator ausgestattet werden kann. Oder
erwägen Sie den Kauf eines moderneren Fahrzeuges, das einen geringeren
Abgasausstoß hat.