Fragen und Antworten zur Umweltzone

Fragen und Antworten zur Umweltzone

Umweltzone

Fragen und Antworten

Auspuff
Auspuff © Stadt Frankfurt am Main, Foto: fotohansel - stock.adobe.com

Am 1. Januar 2012 ist die 3. Stufe der Frankfurter Umweltzone in Kraft getreten. Nun dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Für bestimmte Fahrzeuge können Ausnahmen gelten oder im Einzelfall geltend gemacht werden.

Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten.

 

Was ist eine Umweltzone?
In einer Umweltzone gelten Benutzervorteile für schadstoffarmeKraftfahrzeuge. Fahrzeuge mit besonders hohemSchadstoffausstoß dürfen darin nicht fahren. Betroffen vomFahrverbot sind vor allem ältere Dieselfahrzeuge.

Warum ist sie notwendig?
In den Jahren 2005, 2006, 2009 und 2011 ist der zulässige Grenzwert für Feinstaub in Frankfurt am Main überschritten worden. UnterFeinstaub versteht man kleinste Partikel, die als Verunreinigungder Luft vorhanden sind und aufgrund ihrer sehr geringenGröße tief in die Atemwege und den menschlichenKörper eindringen und die Gesundheit gefährden.

Welches Gebiet umfasst die Umweltzone?
Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings".Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, imSüden durch die A3 und im Osten und Norden durch dieA661.

Seit wann gilt die Umweltzone?
In Frankfurt am Main wurde die Umweltzone am 1. Oktober2008 ganzjährig eingeführt. Die Einfahrt in die Umweltzone wurde stufenweise verschärft. Seit 1. Januar 2012sind nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette erlaubt.

Wo und wie lange gilt die Plakette?
Die Plakette gilt bundesweit. Allerdings sind die Regelungen, welche Plaketten zur Einfahrt in die bundesweit etwa 50 Umweltzonen berechtigen, unterschiedlich. Während in einigen Umweltzonen nur noch grüne Plaketten erlaubt sind (zum Beispiel in Berlin, Hannover und Leipzig), dürfen in anderen Umweltzonen auch Fahrzeuge mit gelben Plaketten fahren. Die Feinstaubplaketten dürfen grundsätzlich nur einmalig verwendet werden. Falls bei einem Fahrzeug die Windschutzscheibe ausgetauscht wird, muss eine neue Plakette erworben werden. Da die Feinstaubplakette aufgrund bestimmter Merkmale des Fahrzeugs vergeben wird, ist es nicht erlaubt, Plaketten abzulösen und an einem anderen Fahrzeug anzubringen. Auch beim Kennzeichenwechsel eines Fahrzeugs, beispielsweise nach einem Wohnortwechsel, muss eine neue Plakette angebracht werden, da das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs auf der Plakette eingetragen sein muss.

Gibt es Kontrollen und Bußgelder?
Wer mit einem Fahrzeug ohne gültige, mit dem aktuellen Kennzeichen versehene, Plakette in die Umweltzone einfährt, muss ein Bußgeld von 80 Euro entrichten.

Mein Auto erhält keine grüne Plakette - was tun?
Lassen Sie in einer Kfz-Werkstatt prüfen, ob Ihr Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden kann bzw. ob Ihr Fahrzeug mit Benzinmotor mit einem geregelten Katalysator ausgestattet werden kann. Oder erwägen Sie den Kauf eines moderneren Fahrzeuges, das einen geringeren Abgasausstoß hat.

inhalte teilen