Feinstaubplaketten
In der Frankfurter Umweltzone sind seit 1. Januar 2012 nur
noch Fahrzeuge erlaubt, die mit einer grünen Plakette an der
Windschutzscheibe gekennzeichnet sind.
Dies gilt sowohl für den Durchgangsverkehr, als auch für die
Anwohner der Umweltzone. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine grüne Plakette, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden erhältlich. Die Plaketten sind auch bei den Frankfurter Bürgerämtern erhältlich.
Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit achtzig Euro Bußgeld rechnen.