Umweltzone

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Luft

Umweltzone Frankfurt am Main

Verkehrsschild Umweltzone
Umweltzone Verkehrsschild © ©blende11.photo - stock.adobe.com, Foto: Fotolia

Seit 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die 2008 eingerichtete Umweltzone einfahren. Dadurch soll die Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration verringert werden, um Grenzwerte einzuhalten..

Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten. Er kann unter dem Link HMUELV (2011): Luftreinhalteplan Frankfurt heruntergeladen werden.

Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit achtzig Euro Bußgeld rechnen.