Wohngeld-Reform 2023

Wohngeld-Reform 2023

Wohngeld

Wohngeld-Reform 2023

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wollen Bund und Länder Haushalte mit niedrigeren Einkommen unterstützen. Die steigenden Wohnkosten sind für diese Haushalte eine besonders starke Belastung. Das Wohngeldgesetz (WoGG) wird daher zum 01.01.2023 geändert.

Ein Stapel mit Wohngeldanträgen. Darauf liegt ein Stempelkissen mit Stempel.
Wohngeldantrag © Stadt Frankfurt am Main, Foto: KS

Folgende Änderungen werden zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen:

  • Die Heizkosten werden abgebildet durch eine sogenannte Heizkosten-Komponente.
  • Die Energieeffizienz wird durch die Einführung einer Klima-Komponente einbezogen.
  • Mehr Menschen sind berechtigt indem die Wohngeld-Formel angepasst wird.
  • Neu-Zuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen. Frankfurt am Main verbleibt jedoch in der Mietenstufe VI des Wohngeld-Gesetzes.

Durch diese Änderungen verdreifacht sich die Zahl der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld. Mehr als die Hälfte der Haushalte wird zum ersten Mal oder erneut Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Sie bekommen bereits Wohngeld? Prüfen Sie, ob Sie für das Wohngeld eine Bewilligung, das heißt eine Zusage der Behörde, auch für den Zeitraum 2023 haben. Der sogenannte Bewilligungs-Zeitraum endet dann z.B. am 31.01.2023 oder 31.05.2023.  Wenn das Wohngeld-Plus-Gesetz dann am 01.01.2023 in Kraft tritt, berechnet die Behörde Ihren Anspruch neu. Sie nutzt dann die bereits vorliegenden Daten. Sie müssen also nichts tun. Wenn es Ihnen zusteht, erhalten Sie das höhere Wohngeld automatisch. Den Bescheid für den Bewilligungs-Zeitraum ab 01.01.2023 und die Nachzahlung für Januar 2023 erhalten Sie Mitte des Monats Januar 2023.

 

Sie beantragen das erste Mal oder erneut Wohngeld? Und Sie wollen die Vorteile der Wohngeld-Reform 2023 nutzen? Dann können Sie ab dem 02.01.2023 einen Antrag bei Ihrer Wohngeld-Behörde stellen. Ihr Anspruch wirkt immer auf den Ersten des jeweiligen Monats der Antragstellung zurück.

 

Die Wohngeld-Behörde im Amt für Wohnungswesen Frankfurt am Main ist nur für Wohnraum im Stadtgebiet Frankfurt am Main zuständig.

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