Checkliste der einzureichenden Unterlagen
Hinweise zu Ihrem Wohngeld-Antrag
Sie wollen einen Erst-Antrag auf Wohngeld stellen? Neben dem Wohngeld-Antrag sind weitere Unterlagen einzureichen.
Informationen zum Wohngeld-Antrag finden Sie hierInternal Link.
Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zum Wohngeld-Antrag einreichen?
Was muss ich vorlegen, wenn ich zur Miete wohne?
- Mietvertrag (ohne Hausordnung aber mit Unterschriftenseite)
- Letzte Mietänderungsmitteilung oder aktuelle Mietbescheinigung d. Vermieter:in
- Nachweis über die letzten beiden Mietzahlungen (z. B. Kontoauszug)
Was muss ich vorlegen, wenn ich im Eigentum wohne (Lastenzuschuss)?
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkungsvertrag
- Wohnflächenberechnung (z. B. Grundriss/Bauplan), ggf. Teilungserklärung
- Darlehensvertrag/-verträge (für Erwerb, Bau oder Modernisierung der Immobilie) und aktuelle Zahlbelege (Jahreskontoauszug)
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis der Verwalterkosten bei Eigentumswohnungen (z. B. Hausgeldabrechnung)
Was muss ich vorlegen, wenn ich in einer Wohngemeinschaft wohne?
- Hauptmietvertrag (sofern Sie Hauptmieter:in sind)
- Untermietvertrag (sofern Sie Untermieter:in sind)
- Letzte Mietänderungsmitteilung oder aktuelle Mietbescheinigung d. Vermieter:in
- Wohnraumskizze, aus der die Größe und Bezeichnung sämtlicher Räume sowie die Nutzer:innen hervorgehen
- Nachweis über die letzten beiden Mietzahlungen (z. B. Kontoauszug)
Was muss ich vorlegen, wenn ich noch einen anderen Wohnsitz habe oder innerhalb der letzten 18 Monate noch einen anderen Wohnsitz hatte?
- Negativbescheinigung der Wohngeldbehörde, die für den anderen Wohnsitz zuständig ist
Was muss ich als Arbeitnehmer:in vorlegen?
- Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate
- sofern die Beschäftigung weniger als zwölf Monate besteht: Arbeitsvertrag + alle Verdienstabrechnungen seit Beginn
- Alternativ: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
- Nachweis bei Abfindungen
Was muss ich als geringfügig Beschäftigte:r vorlegen?
- Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate
- sofern die Beschäftigung weniger als zwölf Monate besteht: Arbeitsvertrag + alle Verdienstabrechnungen seit Beginn
- Alternativ: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
Was muss ich als Selbständige:r vorlegen?
- Formular „Allgemeine Angaben zur selbständigen Tätigkeit“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Formular „Angaben zum Gewinn“ vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Gewerbeanmeldung
- Letzter erteilter Einkommensteuerbescheid
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahmenüberschussrechnung
- Nachweis über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und/oder Rentenversicherung
Was muss ich als Rentner:in oder Pensionär:in vorlegen?
- Aktueller Renten-/Pensionsbescheid sowie Versicherungsverlauf (als Nachweis, ob 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind)
- Bescheid über Zusatz- und Betriebsrenten
- Nachweis über ausländische Renten
- Nachweis über Stiftsrenten
- Nachweis über Einmalzahlungen
- Nachweis über Abfindungen
- Nachweis über die Entrichtung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (sofern nicht aus dem Rentenbescheid ersichtlich)
Was muss ich als Auszubildende:r vorlegen?
- Ausbildungsvertrag
- Ggf. Nachweis über bereits abgeschlossene Erstausbildung
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate (seit Beginn, falls das Ausbildungsverhältnis weniger als zwölf Monate besteht)
- Alternativ: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
Was muss ich als Student:in vorlegen?
- Studienbescheinigung
- Ggf. Nachweis über bereits abgeschlossene Erstausbildung
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über BAföG
- Nachweis über Stipendium
- Nachweis über Studienkredit oder anderen Darlehensvertrag und Kontoauszug mit Zahlung
- Nachweis über die Zahlung der letzten beiden Semesterbeiträge
- Bei überschrittener Regelstudienzeit: schriftliche Erklärung, wann mit dem Ende des Studiums zu rechnen ist
Was muss ich vorlegen, wenn ich erhöhte Werbungskosten geltend mache?
- Letzter erteilter Einkommensteuerbescheid
- Nachweis über die Fahrt-/Wegekosten zur Arbeit
Was muss ich vorlegen, wenn ich Sozialleistungen beziehe oder beantragt habe?
- Bescheid des Jobcenters über Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Bescheid des Jugend- und Sozialamtes über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Bescheid des Jugend- und Sozialamtes über Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Was muss ich vorlegen, wenn ich in Elternzeit bin?
- Bescheid über Elterngeld
- Nachweis über Mutterschaftsgeld (sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse)
- Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Elternzeit
Was muss ich vorlegen, wenn ich arbeitslos bin?
- Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld I
- Letzte Gehaltsabrechnung mit Austrittsdatum
- Ggf. Nachweis über Abfindung
Was muss ich vorlegen, wenn ich andere Lohnersatzleistungen beziehe?
- Bescheid über Krankengeld (Brutto muss ersichtlich sein)
- Bescheid über Übergangsgeld
Was muss ich vorlegen, wenn ich Unterhaltsleistungen zahle oder erhalte?
- Gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt
- Nachweis über die Zahlung des Unterhaltes (z. B. Kontoauszug)
- Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Was muss ich vorlegen, wenn ich Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Prämien, Boni etc.) habe und/oder über Vermögen verfüge?
- Jahreszinsbescheinigung des Vorjahres von allen Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen
- Nachweis über Finanzstatus
- Wertgutachten über Immobilie
Was muss ich als Schwerbehinderte:r und/oder Pflegegeldbezieher:in vorlegen?
- Schwerbehindertenausweis
- Alternativ: Festsetzungsbescheid des Versorgungsamtes
- Nachweis über Pflegegrad und Pflegegeld (z. B. Schreiben der Krankenkasse)
Was muss ich für die Kinder in meinem Haushalt vorlegen?
- Schulbescheinigung für Schüler:innen ab 15 Jahre
- Studienbescheinigung für Student:innen
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über BAföG
- Ausbildungsvertrag
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Berufsausbildungsbeihilfe
- Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate oder Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Bewilligungsbescheid über Kinderzuschlag
- Nachweis über die Entrichtung von Kinderbetreuungskosten (Entgeltfestsetzungsbescheid + Kontoauszüge, denen die letzten beiden Zahlungen zu entnehmen sind)
Was muss ich als Nicht-EU Bürger:in vorlegen?
- Aufenthaltstitel
Hinweise
Beachten Sie bitte, dass unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein kann. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalles ab.
Wenn Sie Kontoauszüge einreichen, beachten Sie bitte Folgendes: Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts können bei Abbuchungen personenbezogene Daten wie z. B. Parteizugehörigkeit, konfessionelle Bekenntnis etc. geschwärzt werden – der Betrag muss jedoch ersichtlich bleiben. Einnahmen dürfen nicht geschwärzt werden.