Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main
Sie benötigen den Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 des Baugesetzbuches?
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands
der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wozu werden Verkehrswertgutachten gebraucht?
Für Kauf- oder Verkaufsabsichten, Erbschafts- oder Schenkungssteuerzwecke, sonstige Steuerangelegenheiten, Vermögensaufteilungen, Scheidungsfälle, Gutachten für die Ermittlung von Vermögensschäden, Entschädigungen.
Antragsberechtigung/ Antragsstellung
Gutachten können von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Mietern und bestimmten Behörden beantragt werden. Sofern Sie nicht Eigentümer/in einer Liegenschaft sind, bitten wir um Einreichung einer Vollmacht durch den Eigentümer/ die Eigentümerin.
Wenn Sie ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragen möchten, bitten wir Sie, den Gutachtenantrag an Ihrem Rechner auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an uns zurückzusenden.
Das Verfahren wird beschleunigt, wenn Sie bereits bei der Antragstellung sämtliche Unterlagen einreichen. Hinweise hierzu finden Sie im Gutachtenantrag.
Beschluss
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt zum beantragten Stichtag mit Beschluss des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main.
Gebühren
Für das Gutachten werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Ermittlung der Gebühren ist abhängig von der Höhe des ermittelten Wertes sowie von der Art des Bewertungsgegenstandes (bebaute bzw. unbebaute Liegenschaft, Erbbaurechte sowie sonstige Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Rentenrecht, etc.). Die aktuelle Gebührenordnung können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen Auftragslage zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Die Bearbeitungszeit ist zudem abhängig vom Umfang und der Komplexität des zu erstattenden Verkehrswertgutachtens. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer können Sie gerne telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen.
Stand: Juli 2024