Liegenschaftsfonds

Liegenschaftsfonds

Der Liegenschaftsfonds – eine Offensive für gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau

Gemeinschaftliches Wohnen

Liegenschaftsfonds

Foto eines Plakates, das den Verfahrensablauf bei der Liegenschaftsvergabe zeigt
Wie unterstützt der Liegenschaftsfonds der Stadt Frankfurt am Main gemeinschaftliche Wohnprojekte? © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Ulrich Herding
Mit dem Liegenschaftsfonds startet die Stadt Frankfurt am Main ein Verfahren, um Liegenschaften insbesondere an Gruppen zum gemeinschaftlichen Wohnen zu vergeben. Bislang waren die gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnprojekte bei der Grundstücksvergabe gegenüber professionellen Akteuren benachteiligt – nicht zuletzt wegen der hohen Grundstückskosten. In Frankfurt konnten deshalb erst wenige Projekte ihre innovativen Ansätze vom gemeinschaftlichen und kooperativen Wohnen mit neuen Grundrissen in einer bewusst gewählten Nachbarschaft umsetzen. Der Liegenschaftsfonds soll diese Lücke im Frankfurter Wohnungsmarkt schließen und für mehr Dynamik sorgen, denn klar ist, dass der Bedarf nach neuen Wohnformen angesichts veränderter Lebensmodelle, Wohnbiographien und des demographischen Wandels stetig zunimmt.

Welche Aufgaben hat der Liegenschaftsfonds?

Als städtebauliches Instrument verfolgt der Liegenschaftsfonds im Wesentlichen das Ziel, brachgefallene oder mindergenutzte Liegenschaften

  • als Potenziale für den Wohnungsbau zu erschließen und
  • insbesondere für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen zur Verfügung zu stellen.

Auf diese Weise sollen zudem städtebauliche Missstände beseitigt werden.

Wie werden die Liegenschaften vergeben?

Der Liegenschaftsfonds ist insgesamt mit 6,8 Mio Euro ausgestattet und wird von der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) betreut. Welche Grundstücke über den Fonds angekauft werden, wird zuvor von einem ämterübergreifenden Arbeitskreis (Beteiligte: Amt für Bau und Immobilien, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Bauaufsicht, Hochbauamt und Amt für Wohnungswesen) geprüft. Die Liegenschaften werden im Konzeptverfahren zum Festpreis, den die kommunale Wertermittlung berechnet, vergeben. Dies hat den Vorteil, dass bei der Vergabe nicht der Preis entscheidet, sondern die beste Idee. Am Konzeptverfahren können Gruppen mit mindestens drei Haushalten teilnehmen. Die Projektgruppen werden aufgefordert, in einer 10-seitigen Bewerbung ihre Gruppe, ihre Ideen und Konzepte für die Liegenschaft, ein überzeugendes Finanzierungsmodell und die angestrebte Rechtsform darzustellen. Wie das Projekt in den Stadtteil wirken möchte und ob es gemeinschaftlich genutzte Flächen gibt, spielt zudem eine wesentliche Rolle. Wer am Ende den Zuschlag bekommt und einen Vertrag mit der KEG abschließt, darüber entscheidet ein Beirat, besetzt mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft.
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