Klimabonus

Klimabonus

Stadtklima

FÖRDERPROGRAMM KLIMABONUS

Frankfurt unterstützt Bürger:innen und Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung

Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dabei kann es sich handeln um:
- Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen
- Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen
- Solaranlagen
- Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke)
- Batteriespeicher und Ladesäulen
Ziel der Förderung ist es, dafür Anreize zu schaffen, CO2 einzusparen und auf die klimatischen Veränderungen zu reagieren.

Solarpanels und Begrünung auf dem Dach
Solarpanels und Dachbegrünung © Stadt Frankfurt am Main, Foto: AdobeStock - René Notenbomer

Was steckt hinter dem Förderprogramm „Klimabonus“?

Logo Klimabonus drei Laubblätter und Sonne
Logo Klimabonus Förderprogramm © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Klimareferat

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main (Klimabonus)“ ist eine Erweiterung der Richtlinie „Frankfurt frischt auf“. Daher werden wie bisher Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie Zisternen und Trinkbrunnen gefördert. Neu ist, dass nun auch Solaranlagen inklusive Mini-PV, Batteriespeicher und Ladesäulen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Gemeinschaften, die auf ihren Frankfurter Grundstücken Maßnahmen umsetzen wollen. Der Antrag auf Förderung wird vorerst online gestellt. Dafür muss man sich mit seiner E-Mail-Adresse registrieren. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Zusage begonnen werden (das „vereinfachte Verfahren“ steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung!). Das Fördergeld wird nach Prüfung der Abschlussunterlagen ausgezahlt.

Der Link zur Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) geht Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid parallel per Mail zu.

Aktueller Hinweis:

Das Merkblatt zur Richtlinie wurde zum 22.06.2024 aktualisiert und enthält u. a. inhaltliche und organisatorische Konkretisierungen.

Es ist wieder möglich Anträge für Mini-PV-Anlagen zu stellen. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen.

 

Hier die Förderung online beantragenExternal Link

 

Mailkontakt: klimabonus@stadt-frankfurt.deInternal Link

Wie hoch ist die Förderung?

Solaranlagen  20% der förderfähigen Kosten
Solar-Gründächer  30% der förderfähigen Kosten
Mini-PV-Anlagen  50% (mit Frankfurt-Pass 75%) der förderfähigen Kosten
Batteriespeicher  20% der förderfähigen Kosten
Ladesäulen  20% der förderfähigen Kosten
Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen  50% der förderfähigen Kosten
 Regenwasserspeicherung  50% der förderfähigen Kosten
 Trinkbrunnen  50% der förderfähigen Kosten

 

 

Gemeinschaftsprojekte erhalten einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozentpunkten. Die maximale Fördersumme beträgt 100 000 Euro.

 

Wichtige Hinweise:

  • Bereits gestellte Anträge des vorherigen Förderprogramms „Frankfurt frischt auf“ werden noch bearbeitet.
  • Anträge ab dem 3. November laufen zunächst nur digital über das neue Förderprogramm „Klimabonus“.
  • Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.
  • Die Fördermittel können auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
  • Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
  • Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.

 

Hier die Förderung online beantragenExternal Link 

 

Mailkontakt: klimabonus@stadt-frankfurt.deInternal Link 

 

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Fragen und Antworten

Bis wann kann man eine Förderung beantragen?

Das Förderprogramm läuft voraussichtlich bis mindestens Ende 2025.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Verbraucherzentrale HessenExternal Link bietet eine Energieberatung zur Nutzung verschiedener Wärmequellen und Strom an. Der gemeinnützige Verein Energiepunkt e.V.External Link bietet eine unabhängige kostenfreie Impulsberatung für Bürgerinnen und Bürger der Region RheinMain an. Für eine intensive Einzelfallberatung kann man Fachbetriebe, beispielsweise Energieberatungen, beauftragen. Die Bundesregierung fördert EnergieberatungenExternal Link. Bei der Firmen-Suche helfen Branchenverzeichnisse im Bereich erneuerbare Energien. Verständnisfragen zum Antrag beantwortet das Klimareferat unter der Telefonnummer (069) 212-39193.

Welche Maßnahmen/Anschaffungen sind förderfähig?

Gefördert werden Materialkosten und Arbeitskosten, zum Beispiel die Installation und Planung von:
- Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen
- Regenwasserspeichern inklusive Zisternen und Trinkbrunnen
- Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
- Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke)
- Batteriespeichern und Ladesäulen
Im Merkblatt Förderprogramm Klimabonus (pdf , 320KB)Download Linksind die förderfähigen Kosten und Anforderungen, die jeweils zu erfüllen sind, aufgelistet.

 

Kann man verschiedene Maßnahmen umsetzen und für alle eine Förderung erhalten?

Ja, es können sowohl gleichzeitig als auch nacheinander mehrere Maßnahmen eines Antragstellers gefördert werden, zum Beispiel eine Hofbegrünung, eine Solarthermie-Anlage und eine Photovoltaik-Anlage.

Wie viel Förderung kann man maximal erhalten?

Für Maßnahmen zum Klimaschutz (Solaranlagen, Speicher, Ladeinfrastruktur) werden maximal 50.000 Euro Förderung bereitgestellt; dasselbe gilt für Maßnahmen zur Klimaanpassung (Begrünung, Wassermanagement). Somit kann pro Gebäude eine maximale Fördersumme von 100.000 Euro ausgezahlt werden.

Wie läuft das Antragsverfahren ab und welche Unterlagen braucht man?

Die Antragstellung erfolgt online über diesen LinkExternal Link. Abgefragt werden persönliche Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung sowie Angaben zu den geplanten Maßnahmen und Kosten. Das Klimareferat prüft den Antrag. Rückfragen gehen Ihnen per Mail zu und müssen im Formular beantwortet werden.

Wird der Antrag bewilligt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, in dem die maximale Höhe der Zuwendung mitgeteilt wird. Nach Erhalt des Bescheids kann man mit der Umsetzung der beantragten Maßnahmen beginnen.

Ist die Umsetzung abgeschlossen, reicht man die Verwendungsnachweiserklärung ein. Den Link hierzu erhält man per Mail. In diesem sind die Rechnungen und Überweisungsnachweise einzureichen, sowie gegebenenfalls die Registrierungsbestätigung im MarktstammdatenregisterExternal Link. Auch diese Unterlagen werden vom Klimareferat geprüft. Ist alles in Ordnung, erhält man einen Festsetzungsbescheid, der die finale Auszahlungssumme benennt. Nach der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 4 Wochen erhält man die Fördersumme per Überweisung.

Hinweis: Es kann nicht mehr Geld ausgezahlt werden als den Maximalbetrag aus dem Zuwendungsbescheid, auch wenn die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme teurer war als im Antrag angegeben. Sind die Kosten niedriger, wird anteilig weniger ausbezahlt. 


Kann eine bereits begonnene/umgesetzte Maßnahme nachträglich gefördert werden?

Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen ist unzulässig und führt dazu, dass der zu früh begonnene Auftrag nicht förderfähig ist. Hierbei wird jeder Auftrag einzeln betrachtet.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt vor, wenn bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids
- eine verbindliche Bestellung abgegeben wurde ODER
- ein Vertrag über den Kauf und/oder die Installation einer zu fördernden Anlage geschlossen wurde (Lieferungs- oder Leistungsvertrag) ODER
- eine (Teil-)Zahlung getätigt wurde.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt nicht vor, wenn
- nur Angebote eingeholt wurden ODER
- der Vertrag für den Antragsteller ein eindeutiges schriftlich vereinbartes vorbehaltloses Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung enthält ODER
- der Auftrag reine Planungsleistungen umfasst. Diese sind vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ausgenommen und können grundsätzlich vor Antragstellung und Erhalt des Bescheids beauftragt werden.

Bei Einreichung der Abschlussunterlagen (Verwendungsnachweis) ist dies entsprechend nachzuweisen.

Das „vereinfachte Verfahren“ steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung.

Kann ich andere Förderprogramme mit dem Klimabonus kombinieren?

Ja, die Kombination mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen, zum Beispiel vom Bund oder dem Land Hessen, ist möglich. Dies muss im Antrag angegeben werden. Die Summe aller Fördermittel darf maximal 90 Prozent der Gesamtkosten betragen. Zu beachten ist, dass auch das andere Förderprogramm eine Mehrfachförderung zulassen muss.

Woher weiß man, ob ein Dach für eine Solaranlage geeignet ist?

Mit Hilfe des Solarkatasters HessenExternal Link kann man auf einer Karte das eigene Haus finden und sich das Solarpotential anzeigen lassen. Dieses ist abhängig von der Verschattung und Neigung des Dachs, der Sonneneinstrahlung sowie der Anzahl der Sonnenstunden. Mit dem dort hinterlegten Beispielrechner lässt sich grob kalkulieren, wie wirtschaftlich eine Solaranlage wäre. Dafür müssen nur wenige Rahmendaten wie die Anschaffungskosten der Anlage sowie der Stromverbrauch eingegeben werden.

Ist eine Förderung auch möglich, wenn man nicht genug Geld für eine Solaranlage hat?

Eine Förderung kann auch gewährt werden, wenn kein Eigentum an der Anlage erworben wird, zum Beispiel bei Pacht-, Miet-, Contracting- oder Leasingmodellen. Um zur Förderung zugelassen zu werden, müssen diese Modelle vertraglich sicherstellen, dass die Anlagen im Gebäude des Antragstellers so lange laufen, wie es das Programm fordert (bei Solaranlagen zehn Jahre Laufzeit, bei Mini-PV-Anlagen fünf). Außerdem muss eine Zahlung des Leasingnehmers an den Leasinggeber im ersten Jahr der Vertragslaufzeit mindestens so hoch sein wie die beantragte Zuwendungssumme. Für einkommensschwache Haushalte, die Inhaber eines Frankfurt-Passes sind, gibt es eine besondere Förderung von Mini-PV-Anlagen.

Ich wohne zur Miete. Kann ich trotzdem Solarstrom produzieren oder nutzen?

Es gibt einige Möglichkeiten, Solarstrom ohne eigenes Haus zu produzieren oder zu nutzen:
- Eine Mini-PV-Anlage anbringen, zum Beispiel am Balkon, und den produzierten Strom selbst verbrauchen. Man muss den Vermieter vor der Installation einer Mini-PV-Anlage fragen. Ist die Anlage fachgerecht installiert und wird nicht in die Bausubstanz eingegriffen, muss sie in der Regel geduldet werden.
- Man kann den Vermieter fragen, ob er seine Dachfläche für die Installation von PV-Modulen an einen selbst oder einen Dritten verpachtet.
- Manche Vermieter bieten Mieterstrom an, der häufig günstiger ist als der Netzstrom vom Energieversorger.
- Beteiligung an einer Bürgersolaranlage. Ansprechpartner für solche Projekte sind zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften. Dabei schließen sich Menschen zu einem Unternehmen zusammen, um erneuerbare Energien zu produzieren und weiterzuverkaufen.

Darf man Maßnahmen selbst umsetzen, zum Beispiel eine PV-Anlage installieren?

Maßnahmen können selbst durchgeführt werden. Die eigene Arbeitszeit ist allerdings nicht förderfähig. In diesem Fall könnte nur die Anschaffung der Materialien gefördert werden. Zu beachten ist, dass manche Arbeiten von zertifizierten Installateuren durchzuführen sind. Beispielsweise ist man verpflichtet, einen zertifizierten Elektroinstallateur hinzuzuziehen, um eine Photovoltaik-Anlage an die Stromleitung des Hauses anzuschließen und in Betrieb zu nehmen.

Kann ich eine Förderung erhalten, wenn ich meinen Garten umgestalte oder meine Photovoltaik-Anlage warten lasse?

Nein, nur die Umsetzung neuer Maßnahmen ist förderfähig. Die Umgestaltung oder Optimierung von bereits umgesetzten Maßnahmen oder bestehenden Grünflächen wird nicht gefördert. Die Erweiterung bestehender Anlagen hingegen ist förderfähig.

Wie finde ich geeignete Dienstleister zur Planung und Umsetzung meines Solar-Projekts?

Das Klimareferat hat eine Liste von Solarenergie-Dienstleistern für Frankfurt am Main erstellt (siehe Download am Ende dieser Seite), um Sie bei der Suche nach geeigneten Solarenergie-Dienstleistern zu unterstützen. Anhand dieser Liste können Sie schnell herausfinden, welche Zielgruppen unterstützt werden sowie welche Kompetenzen und Schwerpunkte die Solarenergie-Dienstleister haben, um so zielgerichtet Unterstützung bei der Realisierung Ihres Projektes zu erhalten. Das Klimareferat empfiehlt, mindestens drei Angebote von Dienstleistern einzuholen.

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