Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (§ 1650 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Gebäudebestand die Treibhausgasemissionen stark gesenkt werden. Dies ist nur durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate sowie eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung möglich.

Seit dem
29.11.2023 sind hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach
dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) zur Erstellung einer kommunalen
Wärmeplanung verpflichtet. Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des
Bundes die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden
Wärmeplanung. Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen
und trat gemeinsam mit der Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetzes am 1. Januar
2024 in Kraft.
Mit der
Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt wurden der Frankfurter
Energieversorger Mainova und das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und
Angewandte Materialforschung (IFAM) sowie die Forschungs- und
Beratungsorganisation e-think-energy research aus Wien gemeinsam mit dem
Karlsruher Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES)
beauftragt. Die Unternehmen haben sich im Ausschreibungsprozess gegen sieben
weitere Bietende durchgesetzt. Gemeinsam sollen sie eine zukunftsweisende
Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Frankfurt entwickeln. Der
Wärmeplan soll bis spätestens Juni 2026 vorliegen, so sieht es das
Wärmeplanungsgesetz vor.
Die kommunale
Wärmeplanung beinhaltet im Ergebnis Aussagen zum jetzigen Wärmebedarf, der vorhandenen
Netzinfrastruktur sowie Prognosen zum zukünftigen Wärmebedarf und Potenziale
zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien. Die kommunale Wärmeplanung bildet
somit die strategische Grundlage für die nächsten Schritte zur Erreichung einer
versorgungssicheren, wirtschaftlichen und dekarbonisierten Wärmeversorgung in
der Stadt Frankfurt am Main.
Ziel ist es, mit
Hilfe der kommunalen Wärmeplanung ganzheitliche Konzepte zur Wärmeeffizienz und
-versorgung zu erstellen sowie Maßnahmen umzusetzen, welche auch in Flächennutzungs-
oder Bauleitpläne integriert werden. Somit liefert die kommunale Wärmeplanung
eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann
(Wärmeausbaupotentialgebiete).
Straßengenaue
detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung werden dann in
Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und
Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich.