Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (§ 1650 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch im Gebäudebestand die Treibhausgasemissionen stark gesenkt werden. Dies ist nur durch eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate sowie eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung möglich.
Seit dem 29.11.2023 sind hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Das Gesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen und trat gemeinsam mit der Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.06.2026 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden muss.
Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet im Ergebnis Aussagen zum jetzigen Wärmebedarf, der vorhandenen Netzinfrastruktur sowie Prognosen zum zukünftigen Wärmebedarf und Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien. Die kommunale Wärmeplanung bildet somit die strategische Grundlage für die nächsten Schritte zur Erreichung einer versorgungssicheren, wirtschaftlichen und dekarbonisierten Wärmeversorgung in der Stadt Frankfurt am Main.
Ziel ist es, mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung, als Strategie- und Informationsinstrument, ganzheitliche Konzepte zur Wärmeeffizienz und -versorgung zu erstellen sowie Maßnahmen umzusetzen, welche u. a. auch in vorhandene Instrumente wie etwa Flächennutzungs- und Bauleitpläne integriert werden.
Somit liefert die kommunale Wärmeplanung eine grobe Orientierung, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete).
Straßengenaue detaillierte Aussagen zur zukünftigen Wärmeversorgung werden dann in Kombination mit den Energieversorgungsplänen sowie den Transformations- und Ausbauplänen der kommunalen Energieversorger möglich.