Wie läuft die Qualitätssicherung in der Bäderhygiene?
Das Schwimmbadwasser muss hinsichtlich seiner chemischen, physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Qualität laufend kontrolliert und korrigiert werden, um Infektionen bei den Badegästen und/oder Beeinträchtigungen durch Chemikalien im Badewasser zu verhindern.
Hierzu sind eine Vielzahl qualitätssichernder Maßnahmen erforderlich.
Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert im Grundsatz auf der Eigenüberwachung des Betreibers und auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Der Betreiber wird in seiner Eigenüberwachung von externen Stellen in denjenigen Belangen unterstützt, die er selber nicht leisten kann. Diese externen Stellen können z.B. Untersuchungsinstitute für chemische und bakteriologische Badewasseranalysen, Hersteller von Badewasseraufbereitungsanlagen und Meßgeräten und Planungsbüros sein.
Da der Gesetzgeber trotz vorliegender Ermächtigung in § 37 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes bis heute keine Badebeckenwasser-Verordnung geschaffen hat, sind die in Deutschland praktizierten Verfahrensweisen sehr unterschiedlich.
Insgesamt lässt sich aber folgendes sagen:
- Aufgaben des Bad-Betreibers
tägliche Chlormessungen und pH-Wert-Messungen, regelmäßige Betriebskontrollen, Betriebsbuch führen, Wartungsarbeiten, Veranlassung von chemischen und bakteriologischen Routineuntersuchungen des Badewassers - Aufgaben externer Firmen
Entnahme von Badewasserproben und Durchführung chemischer sowie bakteriologischer Analysen, Fachberatung, technische Fehlersuche, Fachplanung - Aufgaben der Gesundheitsämter
Hygienekontrollen, amtliche Badewasseruntersuchungen, Kontrolle der Betreiberpflichten, ggf. seuchenrechtlicher Vollzug.
In Frankfurt a.M. werden alle Schwimmbäder in geschlossenen Räumen mit Ausnahme von Schwimmbädern in Eigentumswohnanlagen und Privathäusern im 2-monatlichen Rhythmus, also 6 mal jährlich kontrolliert. Freibäder werden während der Badesaison im 14-tägigen Rhythmus kontrolliert.
Die Kontrollen umfassen Messungen der Chlorgehalte und ph-Werte, eine Kontrolle des Betriebsbuches sowie eine Kontrolle der allgemeinen Hygiene. Sollte die Kontrolle Hinweise auf einen seuchenhygienisch bedenklichen Zustand des Badewassers ergeben, werden zusätzliche chemische oder bakteriologische Badewasserproben durch das Gesundheitsamt entnommen. In bestimmten Fällen kann es auch zur sofortigen Schließung eines zu beanstandenen Badebeckens bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse kommen.
Der Bäderüberwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen auch kleine Betriebe, die beispielsweise nur über ein Tauchbecken oder einen Hot-Whirl-Pool verfügen.
Weitere Informationen, etwa zum Chlor im Schwimmbadwasser oder zur Haloform-Problematik, können sie in den entsprechenden Artikeln hierzu entnehmen.
Die vorgeschriebenen Chlorwerte sowie die weiteren Qualitätsparameter für das Schwimmbadwasser können Sie in der nachstehenden pdf-Datei nachlesen.