Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder

Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder

Infektionskrankheiten

Informationen für Kindergemeinschaftseinrichtungen

Gesetzliche Regelungen zu Infektionskrankheiten in Kindergemeinschaftseinrichtungen

In Einrichtungen, in denen Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche betreut werden, breiten sich Infektionen besonders leicht aus. Daher hat der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen zur Infektionsprävention in Kindergemeinschaftseinrichtungen erlassen. Dabei handelt es sich um

  • Gesundheitliche Anforderungen an Betreuer und Betreute
  • ggf. Tätigkeits- oder Besuchsverbote bei bestimmten Erkrankungen
  • Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten der Betreuten bzw. der Eltern
  • Meldepflichten der Kindergemeinschaftseinrichtungen an das Gesundheitsamt
  • Pflichten der Gesundheitsämter
  • Belehrungen für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Anforderungen an die Einhaltung der Hygiene.

 

 

inhalte teilen