Informationen zu Infektionskrankheiten
Der Schutz der Gesundheit der Frankfurter Bevölkerung durch die Verhütung von Infektionskrankheiten ist auch heute noch eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" - kurz: Infektionsschutzgesetz - regelt dazu Meldepflichten und entsprechende Maßnahmen bei den einzelnen Infektionskrankheiten. Die Auswahl der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes und der Ausbreitungsgefahr in der Bevölkerung. Entgegen der Annahme, dass Infektionskrankheiten generell besiegbar sind, finden sich nach wie vor Erreger, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen können.