Tuberkulose
Was ist Tuberkulose?
Tuberkulose (TB) ist eine ansteckende Krankheit, die durch Mykobakterien hervorgerufen wird. Sie befällt meistens die Lunge. Es können aber auch andere Organe wie die Nieren oder die Knochen betroffen sein. Bei Kindern ist besonders die Hirnhautentzündung gefürchtet.
Informationen zur Tuberkulose
AKTUELLES
|
Wie äußert sich die Erkrankung?
Wenn die Mykobakterien
über die Atemwege in den Körper eingedrungen sind, kann dieser die
Krankheitserreger meistens an der weiteren Vermehrung hindern. Die Betroffenen
fühlen sich nicht krank und weisen keine Krankheitssymptome auf. Auch im
Röntgenbild lassen sich keine Veränderungen nachweisen. Diesen Zustand nennt
man latente Tuberkuloseinfektion (LTBI). Menschen mit LTBI sind nicht
ansteckend für andere. Nicht jede(r) mit Mykobakterien Infizierte erkrankt anschließend
an TB. Wenn sich die in der Lunge ruhenden TB-Bakterien aber nach Monaten,
Jahren oder gar Jahrzehnten vermehren, entwickelt sich aus der LTBI eine aktive
Erkrankung. Dies ist bei 5 - 10% der Erwachsenen der Fall. Bei Kindern, vor allem Kleinkindern steigt
das Erkrankungsrisiko nach Infektion auf bis zu 30%. Darüber hinaus ist der
Abstand zwischen Ansteckung und Erkrankung kürzer als bei Erwachsenen.
Typische Symptomeder Tuberkulose sind: Länger als 3 Wochen anhaltender
Husten, Schwäche und Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Fieber, nächtliches Schwitzen.
Nicht immer treten alle Krankheitszeichen gleichzeitig auf. Gerade zu Beginn
der Erkrankung sind die Beschwerden oft nur gering ausgeprägt.
Wie wird die Erkrankung übertragen?
Vor allem beim Husten und Niesen, aber auch
beim Sprechen und Singen werden feine Tröpfchen ausgeschleudert, die bei
Personen mit offener Lungentuberkulose Mykobakterien enthalten. Die Ansteckung
erfolgt über die Atemluft. An
Lungentuberkulose erkrankte Kleinkinder sind nicht ansteckend, da sich bei
ihnen nicht so viele Bakterien in der Lunge ansammeln und sie nicht so kräftig
husten wie Erwachsene.
Bei Verdacht auf Tuberkulose ist eine
Röntgenaufnahme der Lungen erforderlich. Außerdem wird die durch kräftiges
Husten oder bei einer Lungenspiegelung gewonnene Bronchienflüssigkeit, bei
Kleinkindern meistens der Magensaft, auf Mykobakterien untersucht.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Die Tuberkulose wird mit
einer Kombination spezieller Antibiotika behandelt. Da die Mykobakterien einen
trägen Stoffwechsel haben, erstreckt sich die Behandlung über mindestens 6
Monate.
Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Ungefähr noch drei Wochen nach Beginn einer
angemessenen Behandlung mit Antibiotika. Alle an Tuberkulose Erkrankten werden
dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Ob ein Erkrankter noch ansteckend ist,
wird durch Laboruntersuchungen geprüft. Falls es sich um eine ansteckende Form
der Tuberkulose handelt, ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen.
Dauer und Intensität des Kontaktes fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein.
Flüchtige Kontakte führen in der Regel nicht zur Ansteckung. Bei
Kontaktpersonen unter fünf Jahren sind die Untersuchung durch einen Kinderarzt,
ein Hauttest, eine Röntgenaufnahme der Lungen und eine vorbeugende Behandlung
mit einem Tuberkulosemedikament angezeigt. Eine Wiederholung des Hauttests ist
8 - 12 Wochen später erforderlich, um zu prüfen, ob es zur Ansteckung gekommen
ist. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind die Maßnahmen
weniger umfangreich.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Wie auch bei
anderen Krankheiten, die durch Atemwegströpfchen übertragen werden, gilt, dass
man sich möglichst von hustenden Personen fernhalten soll. Ein länger als drei
Wochen bestehender Husten sollte unbedingt abgeklärt werden. Patienten mit
nachgewiesener offener Lungentuberkulose werden, sobald die Krankheit festgestellt
wurde, für einige Wochen im Krankenhaus isoliert, so dass sie bis zum
Wirksamwerden der Medikamente niemanden mehr anstecken können.
Ist eine Impfung möglich?
Die Impfung gegen Tuberkulose schützt nur
gegen bestimmte, besonders schwere Verlaufsformen in der Kindheit. Angesichts
rückläufiger Erkrankungszahlen und nicht seltener lokaler Nebenwirkungen wird
die Impfung in Deutschland daher seit 1998 nicht mehr empfohlen.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Personen, die in voll-
oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, eine
Flüchtlingsunterkunft oder für länger als 2 Tage in ein Obdachlosenheim
aufgenommen werden sollen, haben unverzüglich ein ärztliches Zeugnis darüber
vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.
Besuchsverbote: Personen,
die an einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose erkrankt oder dessen
verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft eine Person erkrankt oder dessen
verdächtigt ist, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten,
etc.) nicht besuchen. Nach Ausschluss einer Erkrankung bzw. Therapie über 3
Wochen im Falle einer Erkrankung ist eine Wiederzulassung möglich, wenn keine
Krankheitszeichen mehr bestehen und in 3 aufeinanderfolgenden Proben der
abgehusteten Bronchienflüssigkeit keine Mykobakterien mehr nachweisbar sind.
Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind die Erkrankung sowie der Tod an Tuberkulose oder der Labornachweis der Erreger.
Leiter von
Kindergemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder
oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an offener Lungentuberkulose erkrankt sind.
Kindergemeinschaftseinrichtung: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder resp. deren Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige
Gesundheitsamt.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die Tuberkuloseberatung in
Gesundheitsamt.
Sie erreichen uns unter Tel.: 069 212 – 34084Internal Link
oder 069 212 – 36687Internal Link.