Tuberkulose

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Was ist Tuberkulose?

Tuberkulose (TB) ist eine ansteckende Krankheit, die durch Mykobakterien hervorgerufen wird. Sie befällt meistens die Lunge. Es können aber auch andere Organe wie die Nieren oder die Knochen betroffen sein. Bei Kindern ist besonders die Hirnhautentzündung gefürchtet.

Die Tuberkulosesprechstunde im Gesundheitsamt Frankfurt
Die Tuberkuloseberatung im Gesundheitsamt Frankfurt © Gesundheitsamt Frankfurt

Informationen zur Tuberkulose

 AKTUELLES

  • Im Gesundheitsamt Frankfurt am Main werden jährlich etwa 100 Tuberkulosefälle und deren Kontaktpersonen betreut.
  • Der überwiegende Teil der Patienten weist soziale oder medizinische Risikofaktoren auf.
  • Neben der langen Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten schränken der fehlende Zugang zur medizinischen Regelversorgung bei nicht versicherten Patienten, Abhängigkeitserkrankungen und Sprachbarrieren den Therapieerfolg ein.
  • Der Therapieerfolg ist abhängig von einer engen Zusammenarbeit von sozialen Einrichtungen, niedergelassenen und Klinikärzten und dem Fachpersonal des Gesundheitsamtes.

Wie äußert sich die Erkrankung?
Wenn die Mykobakterien über die Atemwege in den Körper eingedrungen sind, kann dieser die Krankheitserreger meistens an der weiteren Vermehrung hindern. Die Betroffenen fühlen sich nicht krank und weisen keine Krankheitssymptome auf. Auch im Röntgenbild lassen sich keine Veränderungen nachweisen. Diesen Zustand nennt man latente Tuberkuloseinfektion (LTBI). Menschen mit LTBI sind nicht ansteckend für andere. Nicht jede(r) mit Mykobakterien Infizierte erkrankt anschließend an TB. Wenn sich die in der Lunge ruhenden TB-Bakterien aber nach Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten vermehren, entwickelt sich aus der LTBI eine aktive Erkrankung. Dies ist bei 5 - 10% der Erwachsenen der Fall. Bei Kindern, vor allem Kleinkindern steigt das Erkrankungsrisiko nach Infektion auf bis zu 30%. Darüber hinaus ist der Abstand zwischen Ansteckung und Erkrankung kürzer als bei Erwachsenen.

Typische Symptomeder Tuberkulose sind: Länger als 3 Wochen anhaltender Husten, Schwäche und Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Fieber, nächtliches Schwitzen. Nicht immer treten alle Krankheitszeichen gleichzeitig auf. Gerade zu Beginn der Erkrankung sind die Beschwerden oft nur gering ausgeprägt.


Wie wird die Erkrankung übertragen?
Vor allem beim Husten und Niesen, aber auch beim Sprechen und Singen werden feine Tröpfchen ausgeschleudert, die bei Personen mit offener Lungentuberkulose Mykobakterien enthalten. Die Ansteckung erfolgt über die Atemluft. An Lungentuberkulose erkrankte Kleinkinder sind nicht ansteckend, da sich bei ihnen nicht so viele Bakterien in der Lunge ansammeln und sie nicht so kräftig husten wie Erwachsene.

Bei Verdacht auf Tuberkulose ist eine Röntgenaufnahme der Lungen erforderlich. Außerdem wird die durch kräftiges Husten oder bei einer Lungenspiegelung gewonnene Bronchienflüssigkeit, bei Kleinkindern meistens der Magensaft, auf Mykobakterien untersucht.


Wie wird die Erkrankung behandelt?
Die Tuberkulose wird mit einer Kombination spezieller Antibiotika behandelt. Da die Mykobakterien einen trägen Stoffwechsel haben, erstreckt sich die Behandlung über mindestens 6 Monate.


Wie lange ist ein Erkrankter ansteckungsfähig?
Ungefähr noch drei Wochen nach Beginn einer angemessenen Behandlung mit Antibiotika. Alle an Tuberkulose Erkrankten werden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Ob ein Erkrankter noch ansteckend ist, wird durch Laboruntersuchungen geprüft. Falls es sich um eine ansteckende Form der Tuberkulose handelt, ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen. Dauer und Intensität des Kontaktes fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Flüchtige Kontakte führen in der Regel nicht zur Ansteckung. Bei Kontaktpersonen unter fünf Jahren sind die Untersuchung durch einen Kinderarzt, ein Hauttest, eine Röntgenaufnahme der Lungen und eine vorbeugende Behandlung mit einem Tuberkulosemedikament angezeigt. Eine Wiederholung des Hauttests ist 8 - 12 Wochen später erforderlich, um zu prüfen, ob es zur Ansteckung gekommen ist. Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind die Maßnahmen weniger umfangreich.


Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
Wie auch bei anderen Krankheiten, die durch Atemwegströpfchen übertragen werden, gilt, dass man sich möglichst von hustenden Personen fernhalten soll. Ein länger als drei Wochen bestehender Husten sollte unbedingt abgeklärt werden. Patienten mit nachgewiesener offener Lungentuberkulose werden, sobald die Krankheit festgestellt wurde, für einige Wochen im Krankenhaus isoliert, so dass sie bis zum Wirksamwerden der Medikamente niemanden mehr anstecken können.


Ist eine Impfung möglich?

Die Impfung gegen Tuberkulose schützt nur gegen bestimmte, besonders schwere Verlaufsformen in der Kindheit. Angesichts rückläufiger Erkrankungszahlen und nicht seltener lokaler Nebenwirkungen wird die Impfung in Deutschland daher seit 1998 nicht mehr empfohlen.


Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?

Personen, die in voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, eine Flüchtlingsunterkunft oder für länger als 2 Tage in ein Obdachlosenheim aufgenommen werden sollen, haben unverzüglich ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.

Besuchsverbote: Personen, die an einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft eine Person erkrankt oder dessen verdächtigt ist, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) nicht besuchen. Nach Ausschluss einer Erkrankung bzw. Therapie über 3 Wochen im Falle einer Erkrankung ist eine Wiederzulassung möglich, wenn keine Krankheitszeichen mehr bestehen und in 3 aufeinanderfolgenden Proben der abgehusteten Bronchienflüssigkeit keine Mykobakterien mehr nachweisbar sind.


Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ärzte und Labore: Meldepflichtig sind die Erkrankung sowie der Tod an Tuberkulose oder der Labornachweis der Erreger.
Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an offener Lungentuberkulose erkrankt sind.

Kindergemeinschaftseinrichtung: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Beschäftigte und Kinder resp. deren Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.


Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an die Tuberkuloseberatung in Gesundheitsamt.
Sie erreichen uns unter Tel.: 069 212 – 34084Internal Link oder 069 212 – 36687Internal Link.

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