BAföG für Schülerinnen und Schüler

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Schulen in Frankfurt am Main

BAföG für Schülerinnen und Schüler

Für schulische Aus- und Weiterbildungen kann im Rahmen des BAföG eine monatliche finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Eine Schülerin und ein Schüler in einer Arbeitssituation. Schriftzug: Mit Bafög und Seele dabei. Das Wort Bafög ist als Herz geformt.
Kampagnenmotiv II Schüler-BAföG © Kampagne des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Foto: BMBF

Was wird gefördert?

Mit dem BAföG werden in der Regel Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien und Hochschulen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert.
Wichtig dabei: Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Nicht nur deutsche Staatsbürger können gefördert werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete, die als anerkannte Flüchtlinge oder als anerkannte Asylberechtigte in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.
Die gesetzlichen Regelungen zum BAföG sind vielschichtig.
Deshalb empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Wie stelle ich einen Antrag auf BAföG?

Die ersten Anlaufstellen sind in der Regel die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort der Schülerin oder des Schülers.
Abweichend davon stellen Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien den Antrag am Ort der Ausbildungsstätte.

Laden Sie sich die kostenlose BAföG-App (BAföGdirekt) im Play Store oder App Store herunter und kommunizieren Sie schnell und sicher mit dem Amt für Ausbildungsförderung. Oder Sie stellen Ihren Antrag auf www.bafög-digital.deExternal Link.

inhalte teilen

Downloads

Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

Öffnungs- und Sprechzeiten

Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.

Die telefonischen Servicezeiten sind:

Mo - Do: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr: 08:00 - 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:

Mo
08:00 - 12:00 Uhr
Di, Do
08:00 - 15:30 Uhr