BAföG für Schülerinnen und Schüler
Für schulische Aus- und Weiterbildungen kann im Rahmen des BAföG eine monatliche finanzielle Unterstützung beantragt werden.

Wer wird gefördert?
Nicht nur deutsche Staatsbürger können gefördert werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Geflüchtete, die als anerkannte Flüchtlinge oder als anerkannte Asylberechtigte in Deutschland eine Bleibeperspektive haben.
Die gesetzlichen Regelungen zum BAföG sind vielschichtig.
Deshalb empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Die gesetzlichen Regelungen zum BAföG sind vielschichtig.
Deshalb empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Wie stelle ich einen Antrag auf BAföG?
Die ersten Anlaufstellen sind in der Regel die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Einzelfällen am Wohnort der Schülerin oder des Schülers.
Abweichend davon stellen Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien den Antrag am Ort der Ausbildungsstätte.
Laden Sie sich die kostenlose BAföG-App (BAföGDigital-AppExternal Link) im Play Store oder App Store herunter und kommunizieren Sie schnell und sicher mit dem Amt für Ausbildungsförderung.
Oder Sie stellen Ihren Antrag online unter: BAföG und AFBG-AntragExternal Link
Abweichend davon stellen Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien den Antrag am Ort der Ausbildungsstätte.
Laden Sie sich die kostenlose BAföG-App (BAföGDigital-AppExternal Link) im Play Store oder App Store herunter und kommunizieren Sie schnell und sicher mit dem Amt für Ausbildungsförderung.
Oder Sie stellen Ihren Antrag online unter: BAföG und AFBG-AntragExternal Link