Überleitung

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Zusatzversorgungskasse

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Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?

Wenn Sie zu einem privaten Arbeitgeber wechseln, wird Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt. Sie können diese nicht mit eigenen Einzahlungen fortführen. Der Wert Ihrer Anwartschaften bleibt bis zu Ihrem Rentenbeginn erhalten.
Wechseln Sie zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, der ebenfalls Mitglied der ZVK Frankfurt ist, meldet Ihr neuer Arbeitgeber Sie bei uns an und Ihre bisherige Versicherung wird fortgeführt.

 

Überleitung bzw. Anerkennung Ihrer Versicherungszeiten

Wenn Ihr neuer Arbeitgeber seine Beschäftigten bei einer anderen kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungskasse versichert, werden die bei uns erworbenen Anwartschaften auf Antrag dorthin übertragen.
Sind Sie nach einem Arbeitgeberwechsel bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe versichert, werden die in der Pflichtversicherung jeweils vorhandenen Versicherungszeiten gegenseitig anerkannt (z.B. für die Erfüllung der Wartezeit von 60 Umlagemonaten). Bei Eintritt des Rentenfalles zahlt jede Kasse – sofern die satzungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – den bei ihr erworbenen Rentenanteil.
Den Antrag auf Überleitung oder gegenseitige Anerkennung stellen Sie über Ihren neuen Arbeitgeber. Für Sie entstehen hierdurch keine Kosten oder Nachteile.

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