Lebensbescheinigungen

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Zusatzversorgungskasse

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Vorlage der Lebensbescheinigungen bei Wohnsitz im Ausland

Rentenberechtigte im Ausland müssen uns zweimal jährlich - zum 01.06. und zum 01.12. -  eine beglaubigte Lebensbescheinigung vorlegen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen rechtzeitig zugesandt.

Liegt uns zu den genannten Terminen noch keine aktuelle Lebensbescheinigung vor, stellen wir die Rentenzahlung ab dem folgenden Monat bis zur Vorlage der Lebensbescheinigung vorläufig ein.

Sie können das Formular von allen Behörden des Wohnlandes, aber auch von einem Geldinstitut, der Kirche, einem Arzt oder einem Pflegeheim ausstellen lassen. Wichtig ist, dass die ausstellende Stelle genau benannt wird – mit Anschrift.

Wir akzeptieren auch die Vorlage per E-Mail.

Das Formular „Lebensbescheinigung“ erhalten Sie auch untenstehend.
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