Datenaustausch DRV

Datenaustausch DRV

Zusatzversorgungskasse

Wichtiger Hinweis zum Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung

Die Zusatzversorgungskassen sind mit Inkrafttreten des 8. Änderungstarifvertrags zum Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ÄndTV/ATV-K) berechtigt, die für die Anspruchsprüfung und Erstberechnung der Betriebsrente erforderlichen Daten der Rentenberechtigten über eine automatisierte Datenübertragung von der gesetzlichen Rentenversicherung anzufordern.

Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nimmt ab dem 01.03.2025 am elektronischen Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung teil. Dadurch werden Arbeitsabläufe vereinfacht.

Künftig fordern wir die für die Feststellung eines Versicherungsfalls und die Berechnung der Betriebsrenten erforderlichen Daten elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund-Länder-Knappschaft) an.

Im Zuge der Weiterentwicklung des Bearbeitungsprozesses entfällt künftig die Pflicht zur Einsendung von Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung bei Beantragung der Betriebsrente.

Ihre Mitwirkung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn sich Änderungen von Verhältnissen ergeben, die das Bestehen oder die Höhe des Betriebsrentenanspruchs berühren.

Für diese Fälle verweisen wir auf die Anzeigepflichten unserer Kassensatzung.
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