Unfallkommission

Unfallkommission

Straßenverkehrsamt

Unfallkommission der Stadt Frankfurt

Informationen zur Unfallkommission (UKO) der Stadt Frankfurt

Straßenverkehr Frankfurt am Main
Straßenverkehr Frankfurt am Main © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Straßenverkehrsamt

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Unfallkommission der Stadt Frankfurt

Was macht die Uko?
Die Unfallkommission hat die Aufgabe, Bereiche im Straßennetz zu erkennen, an denen sich Unfälle häufen. Sie analysiert das Unfallgeschehen, beschließt Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und überwacht deren Umsetzung. Im Anschluss überprüft die UKO die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen.


Wer ist in der Uko?
Die Uko ist ein gemeinsames Gremium der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde. Falls notwendig, werden andere betroffene Ämter und / oder Organisationen zu bestimmten Punkten einbezogen, beispielsweise Hessen Mobil oder die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF). 


Gibt es eine rechtliche Grundlage?
Ja. Basis für die Einrichtung Uko ist der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL): “Erfassung und Analyse von Verkehrsunfällen“.


Seit wann gibt es eine Uko in Frankfurt am Main?
Die Uko existiert seit dem Jahr 1974 und war früher unter dem Namen KEBU (Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallhäufungsstellen) bekannt.


Gibt es die Uko nur in Frankfurt am Main?
Nein. Es gibt bundesweit circa 500 Unfallkommissionen.


Was sind Unfallhäufungsstellen?
Unfallhäufungsstellen sind Bereiche im Straßennetz, in denen sich wiederholt Unfälle ereignen. Das Erkennen von Unfallhäufungsstellen erfolgt mittels Grenzwerten. Beispielsweise fünf Verkehrsunfälle in 12 Monaten bei annähernd gleichen Verkehrsbedingungen (hell, dunkel, Dämmerung, trocken, nass) an einem Konfliktpunkt (Kreuzung, Kurve, Strecke).


Welche Maßnahmen können beschlossen werden?
Die Maßnahmen können sich auf alle Veränderungen im Straßenverkehrsraum beziehen: Von Änderung der Beschilderung und Markierung über Anpassung von Ampelschaltungen zu Umbauarbeiten oder Fahrbahndeckenerneuerungen.


Werden alle beschlossenen Maßnahmen umgesetzt?
Ja. Alle von der Uko offiziell beschlossenen Maßnahmen werden verkehrsrechtlich angeordnet und müssen somit umgesetzt werden.


Wie wird überprüft, ob die Maßnahmen geholfen haben, Unfälle zu verhindern?
Nach der Umsetzung der Maßnahme startet die Eingewöhnungsphase. Diese Phase kann einige Wochen oder auch einige Monate andauern. Anschließend beginnt die Beobachtungsphase, die sich über einen Zeitraum von einem Jahr bis zu drei Jahren erstrecken kann. Nur wenn der Beobachtungsraum nach der Feststellung genau so lang ist wie der Untersuchungszeitraum vor der Feststellung der Unfallhäufungsstelle, lässt sich berechnen, ob eine Maßnahme gewirkt hat. Bei der Berechnung der Wirksamkeit werden sowohl die Unfallkosten, als auch die Anzahl und Schwere der Verkehrsunfälle berücksichtigt und verglichen.


Kann jeder an einer Uko-Sitzung teilnehmen?
Nein. Die Sitzungen der Uko sind nicht öffentlich.


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Vom Hauptbahnhof mit der Buslinie 64 bzw. 37 bis zur Haltestelle Zanderstraße bzw. Gutleut-/Heilbronner Straße oder ca. 10 Minuten Fußweg. Bei Anreise mit dem Auto empfehlen wir, im Parkhaus Hauptbahnhof-Süd, Einfahrt über die Mannheimer Straße, oder im Parkhaus in der Zanderstraße 12 (Rewe-Markt) zu parken. Ein Parkplatz für mobilitätseingeschränkte Personen befindet sich im Hof des Gebäudes in der Gutleutstraße 191.

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