Besuchsprogramm der Stadt Frankfurt am Main
… für Kinder und Enkel von jüdischen sowie politisch oder religiös verfolgten ehemaligen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern
Seit dem Jahr 1980 führt die Stadt Frankfurt am Main ein Besuchsprogramm für jüdische sowie politisch oder religiös verfolgte ehemalige Frankfurter Bürger/innen durch. In mehr als 40 Jahren kamen etwa 3.500 Personen aus allen Erdteilen in ihre ehemalige Heimatstadt Frankfurt am Main bzw. die Heimat ihrer Eltern und Großeltern.
Das Programm richtet sich an alle, die selbst bzw. deren Eltern oder
Großeltern während des nationalsozialistischen Regimes Opfer von Verfolgung geworden sind und gezwungen waren, Frankfurt am Main zu verlassen. Falls Sie oder Ihre Eltern oder Großeltern ehemalige Frankfurter Mitbürger/innen im oben genannten Sinne sind und die Heimatstadt Ihrer Eltern
bzw. Großeltern besuchen möchten, um auf Spurensuche zu gehen und das zeitgenössische Frankfurt mit seiner demokratischen Gesellschaft und Kultur kennen zu lernen, finden Sie alle wichtigen Informationen zum Programm auf dieser Seite. Bitte beachten Sie die Anmeldevoraussetzungen
unseres Besuchsprogramms. Bei Fragen zu dem Besuchsprogramm sprechen Sie
uns gerne an.
Allgemeine Informationen zum Besuchsprogramm
Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist
vorgesehen, Kinder und Enkel der ehemaligen Frankfurter Bürger/innen zu einem
Besuch der Heimatstadt ihrer Eltern einzuladen. Dieses Besuchsprogramm wird in
der Regel einmal jährlich veranstaltet. Der Magistrat lädt jeweils ca. 25 Gäste zu einem mehrtägigen Aufenthalt in die
ehemalige Heimatstadt ihrer Eltern bzw. Großeltern nach Frankfurt am Main ein.
Die Stadt
Frankfurt am Main trägt hierbei folgende Kosten:
- Fahrtkosten für den Einladungsberechtigten*
- Übernachtung mit Frühstück
- Rahmenprogramm mit Empfang, Kulturangeboten, etc.
- Netzkarten für die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Stadtgebiet Frankfurt
* Aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen ist Ihre Erstattung Ihrer Fahrtkosten ein
Verwaltungsakt. Um mit öffentlichen Geldern verantwortungsvoll und
wirtschaftlich umzugehen, sind wir daher gesetzlich verpflichtet, den
Verwaltungsakt (mit Angabe des Erstattungsbetrags) auf der Grundlage Ihrer
tatsächlichen Fahrpreise sowie einer Obergrenze für die Erstattung zu treffen.
Daher ist eine Kopie oder ein Scan Ihrer tatsächlichen Reisekosten (z. B.
Flug-, Schiffs- oder Bahntickets) erforderlich. Danach und erst nach Erhalt
Ihrer tatsächlichen Reisekosten in Bezug auf die Fahrpreise kann die Höhe Ihrer
Erstattung berechnet werden. Dieses Verfahren ist in den Allgemeinen
Richtlinien für die Gewährung Städtischer Zuwendungen vorgeschrieben. Ihre
Erstattung wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen, nachdem Sie eine
offizielle Einladung der Stadt Frankfurt am Main erhalten haben (Abweichungen
bei der Erstattung sind aufgrund der internationalen / nationalen / regionalen
regulatorischen Anforderungen im Bereich des Geldverkehrs möglich).
Anmeldung zum Besuchsprogramm
VoraussetzungenIhre Eltern bzw. Großeltern müssen in Frankfurt am Main geboren und während des national-sozialistischen Regimes aus Frankfurt am Main emigriert sein.
Anmeldung
Wer zu dem beschriebenen Personenkreis gehört und sich anmelden möchte, kann das entsprechende Anmeldeformular ausfüllen und unterzeichnet an die Stadt Frankfurt am Main senden. Dies ist sowohl als Scan per Mail oder als Brief möglich. Bitte fügen Sie der Anmeldung einen geeigneten Nachweis (z. B.: Kopie des Ausweises mit Geburtsort oder Abstammungsurkunde) bei. Anhand der Angaben werden wir prüfen, ob eine Teilnahme am Besuchsprogramm möglich ist. Für die Reihenfolge der Einladungen sind das Anmeldedatum sowie das Lebensalter die Hauptkriterien.
Datenschutzinformation
Anschrift und Personalien werden im Fall einer Anmeldung ausschließlich zum Zwecke der weiteren Betreuung in einer automatisierten Datei gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung hierfür vor.