Förderung des Austausches mit Partnerstädten
Städtepartnerschaften
leben von der gegenseitigen Begegnung der Menschen. Daher fördert die Stadt
Frankfurt am Main unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch von Gruppen.
Was wird grundsätzlich
gefördert?
Begegnungsaufenthalte von Frankfurter Gruppen (z.B. Vereine, Schulen, oder sonstige gesellschaftliche Gruppen,
ausgenommen solche mit kommerziellen Interessen) im Austausch mit organisierten
Gruppen aus den Partnerstädten.
Die Besuche finden auf der Basis von Gegenseitigkeit statt und beinhalten nach
Möglichkeit freie Unterkunft und Verpflegung in Gastfamilien.
Welche Zuschüsse1 gibt
es?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen bekommen Sie…
…bei Besuch in der Partnerstadt
Allgemeiner Austausch: bis zu 1/4 der Fahrtkosten2
Schüler/innen-Austausch: bis zu 1/3 der Fahrkosten2,3
…bei
Gegenbesuch aus der Partnerstadt in Frankfurt am Main
Allgemeiner Austausch:
Einmalig je Austausch 20,- €
pro Person als zweckgebundenen Zuschuss für das Besuchsprogramm
Geführte Stadtbesichtigung
Schüler/innen-
und Jugend-Austausch3:
Einmalig je Austausch 35,- €
pro Person als zweckgebundenen Zuschuss für das Besuchsprogramm
geführte Stadtbesichtigung
1 Im Rahmen der Verfügbarkeit
von Haushaltsmitteln, kein Rechtsanspruch.
2 Begrenzt auf maximalen
Förderbetrag.
3 Austausche von Frankfurter Schulen
und Bildungseinrichtungen sowie solche, bei denen mindestens 75 % der
Teilnehmer/innen unter 18 Jahren sind, erhalten die erhöhte Förderung.
Wie komme
ich an die Förderung?
Der Frankfurter Austauschpartner beantragt bis vier Wochen vor der Reise die
Förderung schriftlich mittels eines Formblatts beim Referat für Internationale
Angelegenheiten.
Zusätzlich sind einzureichen:
Bei Reisen in die Partnerstadt:
Besuchsprogramm
Teilnehmerliste
Einladung der Partnerorganisation
Finanzplan
Angebot für das günstigste
Verkehrsmittel
Und bei
Gegenbesuchen in Frankfurt am Main:
Besuchsprogramm
Teilnehmerliste der Gäste
Einladung an die
Partnerorganisation
Finanzplan
Nach der Reise muss der Antragstellende einen Verwendungsnachweis (pdf , 170KB)Download Link einreichen.
Noch keine
Partnergruppe?
Schreiben Sie uns. Gerne helfen wir bei der Suche nach einer Partnerorganisation
für Ihren Gruppenaustausch in der Partnerstadt.
(Download
komplette Förder-Richtlinien und Formular-Download s. u.)
Vergünstigungen
Gäste aus den Partnerstädten haben hier freien Eintritt:
- Eissporthalle
- Goethe-Haus
- Kaisersaal im Rathaus Römer
- Kunstausstellungen im Steinernen Haus
- Alle städtische Museen
- Palmengarten
- Naturmuseum Senckenberg
Nur für Besuchergruppen im Rahmen des Schüler- und Vereinsaustausches nach vorheriger Anmeldung beim Referat für Internationale Angelegenheiten:
- Städtische Schwimmbäder (außer Hallenbad Höchst)
- Zoo
Die Partnerstädte sind: Birmingham, Budapest, Deuil-La Barre, Dubai, Eskişehir, Granada (Nicaragua), Guangzhou, Kairo, Krakau, Leipzig, Lyon, Mailand, Philadelphia, Prag, Tel Aviv, Toronto, Yokohama.
WICHTIGER HINWEIS: Die Gäste müssen sich als Einwohner/innen der jeweiligen Partnerstadt mit amtlichem Lichtbild-Dokument ausweisen können.
Allgemein gilt seit 2017 für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freier Eintritt bei diesen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main:
Archäologisches Museum
Caricatura Museum
Deutsches Architekturmuseum
Hindemith Kabinett
Historisches Museum
Ikonen-Museum
Institut für Stadtgeschichte
Jüdisches Museum
Junges Museum
MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST
Museum Angewandte Kunst
Museum Judengasse
Porzellan Museum
TOWER MMK
Weltkulturen Museum
ZOLLAMT MMK
Seit 1. Februar 2019 schwimmen zudem alle Kinder und Jugendliche bis zu Ihrem 15. Geburtstag kostenfrei in allen Frankfurter Hallen- und Schwimmbädern.