Förderung des Austausches mit Partnerstädten

Förderung des Austausches mit Partnerstädten

Referat für Internationale Angelegenheiten

Förderung des Austausches mit Partnerstädten

Jugendliche Schüleraustausch
Jugendliche beim Schüleraustausch © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Europäische Union

Städtepartnerschaften leben von der gegenseitigen Begegnung der Menschen. Daher fördert die Stadt Frankfurt am Main unter bestimmten Voraussetzungen den Austausch von Gruppen.

Was wird grundsätzlich gefördert?
Begegnungsaufenthalte von Frankfurter Gruppen (z.B. Vereine, Schulen,  oder sonstige gesellschaftliche Gruppen, ausgenommen solche mit kommerziellen Interessen) im Austausch mit organisierten Gruppen aus den Partnerstädten.
Die Besuche finden auf der Basis von Gegenseitigkeit statt und beinhalten nach Möglichkeit freie Unterkunft und Verpflegung in Gastfamilien.

Welche Zuschüsse1 gibt es?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen bekommen Sie…

…bei Besuch in der Partnerstadt
Allgemeiner Austausch: bis zu 1/4 der Fahrtkosten2
Schüler/innen-Austausch: bis zu 1/3 der Fahrkosten2,3


…bei Gegenbesuch aus der Partnerstadt in Frankfurt am Main
Allgemeiner Austausch:
Einmalig je Austausch 20,- € pro Person als zweckgebundenen Zuschuss für das Besuchsprogramm
Geführte Stadtbesichtigung
Schüler/innen- und Jugend-Austausch3:
Einmalig je Austausch 35,- € pro Person als zweckgebundenen Zuschuss für das Besuchsprogramm
geführte Stadtbesichtigung

1 Im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, kein Rechtsanspruch.
2 Begrenzt auf maximalen Förderbetrag.
3 Austausche von Frankfurter Schulen und Bildungseinrichtungen sowie solche, bei denen mindestens 75 % der Teilnehmer/innen unter 18 Jahren sind, erhalten die erhöhte Förderung.


Wie komme ich an die Förderung?
Der Frankfurter Austauschpartner beantragt bis vier Wochen vor der Reise die Förderung schriftlich mittels eines Formblatts beim Referat für Internationale Angelegenheiten.

Zusätzlich sind einzureichen:
Bei Reisen in die Partnerstadt:
Besuchsprogramm
Teilnehmerliste
Einladung der Partnerorganisation
Finanzplan
Angebot für das günstigste Verkehrsmittel

Und bei Gegenbesuchen in Frankfurt am Main:
Besuchsprogramm
Teilnehmerliste der Gäste
Einladung an die Partnerorganisation
Finanzplan
Nach der Reise muss der Antragstellende einen Verwendungsnachweis (pdf , 170KB)Download Link einreichen.

Noch keine Partnergruppe?
Schreiben Sie uns. Gerne helfen wir bei der Suche nach einer Partnerorganisation für Ihren Gruppenaustausch in der Partnerstadt.
(Download komplette Förder-Richtlinien und Formular-Download s. u.)


Vergünstigungen

Gäste aus den Partnerstädten haben hier freien Eintritt:

  • Eissporthalle
  • Goethe-Haus
  • Kaisersaal im Rathaus Römer
  • Kunstausstellungen im Steinernen Haus
  • Alle städtische Museen
  • Palmengarten
  • Naturmuseum Senckenberg

 

Nur für Besuchergruppen im Rahmen des Schüler- und Vereinsaustausches nach vorheriger Anmeldung beim Referat für Internationale Angelegenheiten:

  • Städel Museum 
  • Städtische Schwimmbäder (außer Hallenbad Höchst)
  • Zoo 

 

Die Partnerstädte sind: Birmingham, Budapest, Deuil-La Barre, Dubai, Eskişehir, Granada (Nicaragua), Guangzhou, Kairo, Krakau, Leipzig, Lyon, Mailand, Philadelphia, Prag, Tel Aviv, Toronto, Yokohama.

 

WICHTIGER HINWEIS: Die Gäste müssen sich als Einwohner/innen der jeweiligen Partnerstadt mit amtlichem Lichtbild-Dokument ausweisen können.

Allgemein gilt seit 2017 für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freier Eintritt bei diesen Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main:

Archäologisches Museum
Caricatura Museum
Deutsches Architekturmuseum
Hindemith Kabinett
Historisches Museum
Ikonen-Museum
Institut für Stadtgeschichte
Jüdisches Museum
Junges Museum
MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST
Museum Angewandte Kunst
Museum Judengasse
Porzellan Museum
TOWER MMK
Weltkulturen Museum
ZOLLAMT MMK



Seit 1. Februar 2019 schwimmen zudem alle Kinder und Jugendliche bis zu Ihrem 15. Geburtstag kostenfrei in allen Frankfurter Hallen- und Schwimmbädern.
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