Gesundheitsversorgung

Gesundheitsversorgung

Prostitution

Gesundheitsversorgung

Personen ab 21 Jahren, die in der Prostitution arbeiten, müssen alle zwölf Monate zur gesundheitlichen Beratung. Personen unter 21 Jahren müssen die Beratung alle sechs Monate wahrnehmen. Zur Verlängerung der Anmeldebescheinigung müssen Prostituierte nachweisen, dass sie regelmäßig bei der gesundheitlichen Beratung waren. Ausführliche Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz gibt es hierInternal Link.

Sexual- und Reproduktionsgesundheit

Die nach Paragraph 10 ProstSchG vorgeschriebene gesundheitliche Beratung ist seit dem 1. Juli 2017 im Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28, möglich. Dabei handelt es sich um eine Beratung und keine Untersuchung. Diese wird auf Wunsch aber kostenlos angeboten. Weitere Informationen finden sich unter Gynäkologische Humanitäre SprechstundeInternal Link. Hier gibt es Zugang zu regelmäßigen Gesundheitsdiensten, einschließlich Tests auf sexuell übertragbare Infektionen (STIs) und Verhütungsmöglichkeiten. Informationen zum Ablauf und Terminvereinbarung finden sich hierInternal Link.

Kostenfreie allgemeinärztliche Untersuchungen ohne Krankenversicherung  bieten die Humanitären SprechstundenInternal Link.
Die Abteilung Medizinische Dienste, Beratung und Humanitäre Sprechstunden des Gesundheitsamtes bietet Unterstützung und Beratung auch für Menschen ohne Krankenversicherung oder Menschen in prekären Verhältnissen.

Suchtprävention und -behandlung

Die Stadt Frankfurt bietet gemeinsam mit verschiedenen Einrichtungen Hilfen für Suchtkranke im Bahnhofsviertel und stadtweit an. Ebenso spielt die Suchtprävention eine zentrale Rolle. Diese Angebote richten sich auch an Personen, die in der Prostitution arbeiten.

Weitere Informationen finden sich unter SuchtpräventionInternal Link.