Prostituiertenschutzgesetz
Anmeldebescheinigung nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 01.07.2017 benötigen Menschen, die in der Prostitution tätig
sind oder sein wollen, eine Anmeldebescheinigung.
Im Vorfeld der Beantragung einer Anmeldebescheinigung muss jedoch eine
gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main
durchgeführt werden.
Gesundheitliche Beratung für ProstituierteInternal Link
Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung (wenn gewünscht auch als Aliasbescheinigung) ist vorab zwingend ein Termin per Mail unter prostituiertenschutzgesetz@stadt-frankfurt.deInternal Link zu vereinbaren. Der Antrag ist vor Ort auszufüllen. Die Bearbeitung
auf Ausstellung erfolgt sofort; die Bescheinigung(en) und
Informationsmaterialien werden nach Entrichtung der Gebühr ausgehändigt.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gesundheitsberatung des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main (bei Neuanmeldung nicht älter als 3 Monate, ansonsten muss diese noch gültig sein)
- 1 Passfoto
- Ausweis oder Pass (bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ein entsprechender Nachweis über den Aufenthalt und die Gestattung der Erwerbstätigkeit)
Die Kosten belaufen sich für
die Beratung nach § 7 ProstSchG auf 32,00€, für die Anmeldebescheinigung auf 15,00€
und für eine Aliasbescheinigung ebenfalls auf 15,00€.
Bei Verlust der
Bescheinigungen ist eine Verlustanzeige, welche bei jeder Polizeidienststelle
gestellt werden kann, vorzulegen. Die Gebühren belaufen sich je Bescheinigung
auf 15,00€.
Wenn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit eine Bescheinigung
zurückgegeben werden soll, kann dies persönlich oder per Post erfolgen.
Antrag auf das Betreiben einer Prostitutionsstätte, eines
Prostitutionsfahrzeuges, eines Escort-Betriebes oder Antrag auf eine Prostitutionsveranstaltung
nach §12 ProstSchG
Für die Antragsstellung einer der o. g. Betriebe oder Veranstaltung(en)
wird gebeten, Kontakt mit dem Ordnungsamt während der Öffnungszeiten
persönlich, telefonisch
oder per Mail: prostituiertenschutzgesetz@stadt-frankfurt.deInternal Link aufzunehmen.
Zur Kostenhöhe für einen Antrag kann keine pauschale Aussage getroffen
werden, da im Vorfeld verschiedene Faktoren zu berücksichtigen und für den
Einzelfall zu prüfen sind. Daher ist ein Beratungsgespräch zwingend
erforderlich.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass ohne Genehmigung des
Ordnungsamtes keine Prostitutionsbetriebe oder Escort-Betriebe eröffnet, keine
Prostitutionsfahrzeuge aufgestellt und auch keine Prostitutionsveranstaltungen
durchgeführt werden dürfen.