Unser Service

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Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz

Anmeldebescheinigung nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 01.07.2017 benötigen Menschen, die in der Prostitution tätig sind oder sein wollen, eine Anmeldebescheinigung.

Im Vorfeld der Beantragung einer Anmeldebescheinigung muss jedoch eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden.
Gesundheitliche Beratung für ProstituierteInternal Link

Für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung (wenn gewünscht auch als Aliasbescheinigung) ist vorab zwingend ein Termin per Mail unter prostituiertenschutzgesetz@stadt-frankfurt.deInternal Link zu vereinbaren. Der Antrag ist vor Ort auszufüllen. Die Bearbeitung auf Ausstellung erfolgt sofort; die Bescheinigung(en) und Informationsmaterialien werden nach Entrichtung der Gebühr ausgehändigt.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Gesundheitsberatung des Gesundheitsamtes der Stadt Frankfurt am Main (bei Neuanmeldung nicht älter als 3 Monate, ansonsten muss diese noch gültig sein)
  • 1 Passfoto
  • Ausweis oder Pass (bei Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ein entsprechender Nachweis über den Aufenthalt und die Gestattung der Erwerbstätigkeit)


Die Kosten belaufen sich für die Beratung nach § 7 ProstSchG auf 32,00€, für die Anmeldebescheinigung auf 15,00€ und für eine Aliasbescheinigung ebenfalls auf 15,00€.
Bei Verlust der Bescheinigungen ist eine Verlustanzeige, welche bei jeder Polizeidienststelle gestellt werden kann, vorzulegen. Die Gebühren belaufen sich je Bescheinigung auf 15,00€.

Wenn aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit eine Bescheinigung zurückgegeben werden soll, kann dies persönlich oder per Post erfolgen.


Antrag auf das Betreiben einer Prostitutionsstätte, eines Prostitutionsfahrzeuges, eines Escort-Betriebes oder Antrag auf eine Prostitutionsveranstaltung nach §12 ProstSchG

Für die Antragsstellung einer der o. g. Betriebe oder Veranstaltung(en) wird gebeten, Kontakt mit dem Ordnungsamt während der Öffnungszeiten persönlich, telefonisch

069-212-42420
069-212-42492
069-212-42494
069-212-42495

oder per Mail: prostituiertenschutzgesetz@stadt-frankfurt.deInternal Link aufzunehmen.

Zur Kostenhöhe für einen Antrag kann keine pauschale Aussage getroffen werden, da im Vorfeld verschiedene Faktoren zu berücksichtigen und für den Einzelfall zu prüfen sind. Daher ist ein Beratungsgespräch zwingend erforderlich.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass ohne Genehmigung des Ordnungsamtes keine Prostitutionsbetriebe oder Escort-Betriebe eröffnet, keine Prostitutionsfahrzeuge aufgestellt und auch keine Prostitutionsveranstaltungen durchgeführt werden dürfen.

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