Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

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Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, ihren Gesundheitsschutz zu fördern, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und Kriminalität in der Prostitution wie z.B. Menschenhandel oder Gewalt zu bekämpfen.

  • Wer und Wo?

    Wer muss sich gesundheitlich beraten lassen und wo findet das statt?

    Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution Tätigen im Gesundheitsamt wahrnehmen. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung (z.B. auch Erotik-Massage oder Escort-Leistungen) gegen Entgelt erbringen.

    Die nach § 10 ProstSchG vorgeschriebene gesundheitliche Beratung ist seit dem 01.07.2017 im Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28 möglich. Dabei handelt es sich um eine Beratung und KEINE Untersuchung. Diese wird auf Wunsch gerne kostenlos angeboten: Gynäkologische Humanitäre SprechstundeInternal Link

  • Warum?

    Warum muss man sich gesundheitlich beraten lassen?

    Mit der Gesundheitsberatung soll sichergestellt werden, dass alle Prostituierten Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Je nach Situation der zu beratenden Person können in der Beratung Fragen zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten, zum Mutterschutz oder zu Risiken des Drogengebrauchs besprochen werden.
    Die gesundheitliche Beratung ist eine durch das Gesetz vorgeschriebene Voraussetzung für die Anmeldung in der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.

  • Wie ist der Ablauf?

    Wie läuft die gesundheitliche Beratung ab?

    1. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 069/212 433 43 oder per Mail an ProstSchG@stadt-frankfurt.de
    2. Persönliches Erscheinen zu dem vereinbarten Termin im Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28, 2. Stock. Anmeldung im Zimmer 2.07 mit Personalausweis oder Reisepass.
    3. Wir erheben folgende Gebühren:
        - Erstberatung + Bescheinigung (Echt- und Aliasname) 44 €
        - Folgeberatung + Bescheinigung (Echt- und Aliasname) 28 €
        - Duplikat-Erstellung (Echt- und Aliasname) 12 €

    Die Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.

    4. Durchführung des persönlichen Beratungsgesprächs mit einer Sozialarbeiterin und ggf. einer Dolmetscherin.
    5. Ausstellung der Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung auf den Namen der/des Prostituierten. 

    Was ist eine Aliasbescheinigung
    Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung mit erfundenem Künstler-oder Arbeitsnamen. Die Aliasbescheinigung dient dem Schutz der persönlichen Daten der Prostituierten.

    Wie oft muss die gesundheitliche Beratung erfolgen?
    Bei Personen über 21 Jahren:
    Eine Folgeberatung ist mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
    Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren:
    Eine Folgeberatung ist mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.

Breite Gasse 28
2. Stock
60313 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail
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Öffnungs- und Sprechzeiten

Termine nach Terminvereinbarung unter Telefon 069 212 43343Internal Link oder per Mail an ProstSchG@stadt-frankfurt.deInternal Link.