Wer muss sich gesundheitlich beraten lassen und wo findet das statt?
Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution Tätigen im Gesundheitsamt wahrnehmen. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung (z.B. auch Erotik-Massage oder Escort-Leistungen) gegen Entgelt erbringen.
Die nach § 10 ProstSchG vorgeschriebene gesundheitliche Beratung ist seit dem 01.07.2017 im Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28 möglich. Dabei handelt es sich um eine Beratung und KEINE Untersuchung. Diese wird auf Wunsch gerne kostenlos angeboten: Gynäkologische Humanitäre SprechstundeInternal Link
Warum muss man sich gesundheitlich beraten lassen?
Mit der Gesundheitsberatung soll sichergestellt werden, dass alle Prostituierten Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Je nach Situation der zu beratenden Person können in der Beratung Fragen zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten, zum Mutterschutz oder zu Risiken des Drogengebrauchs besprochen werden.
Die gesundheitliche Beratung ist eine durch das Gesetz vorgeschriebene Voraussetzung für die Anmeldung in der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Wie läuft die gesundheitliche Beratung ab?
1. Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 069/212 433 43 oder per Mail an ProstSchG@stadt-frankfurt.de
2. Persönliches Erscheinen zu dem vereinbarten Termin im Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28, 2. Stock. Anmeldung im Zimmer 2.07 mit Personalausweis oder Reisepass.
3. Wir erheben folgende Gebühren:
- Erstberatung + Bescheinigung (Echt- und Aliasname) 44 €
- Folgeberatung + Bescheinigung (Echt- und Aliasname) 28 €
- Duplikat-Erstellung (Echt- und Aliasname) 12 €
Die Zahlung ist bar oder per EC-Karte möglich.
4. Durchführung des persönlichen Beratungsgesprächs mit einer Sozialarbeiterin und ggf. einer Dolmetscherin.
5. Ausstellung der Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung auf den Namen der/des Prostituierten.
Was ist eine Aliasbescheinigung
Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung mit erfundenem Künstler-oder Arbeitsnamen. Die Aliasbescheinigung dient dem Schutz der persönlichen Daten der Prostituierten.
Wie oft muss die gesundheitliche Beratung erfolgen?
Bei Personen über 21 Jahren:
Eine Folgeberatung ist mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen.
Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren:
Eine Folgeberatung ist mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen.
Termine nach Terminvereinbarung unter Telefon 069 212 43343Internal Link oder per Mail an ProstSchG@stadt-frankfurt.deInternal Link.