Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, ihren Gesundheitsschutz zu fördern, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und Kriminalität in der Prostitution wie z.B. Menschenhandel oder Gewalt zu bekämpfen.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Abteilung Medizinische Dienste
2.Stock, Zimmer 2.07
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60313 Frankfurt am Main
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