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Leistungsbeschreibung
Leistungen für bedürftige Asylsuchende und geduldete Personen umfassen Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt (notwendiger Bedarf). Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf.
Der notwendige Bedarf wird in der Regel durch Geldleistungen gedeckt.
Die Höhe der Leistungen orientiert sich überwiegend an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe und den Leistungen für Arbeitslosengeld Il Empfänger (SGB II und XII).
Nach einem Aufenthalt im Bundesgebiet von 36 Monaten stehen Asylsuchenden grundsätzlich dieselben Leistungen wie Sozialhilfeempfängern nach dem SGB XII zu – sie werden "Analogleistungen" genannt, weil sie den Leistungen des SGB XII entsprechen, also analog zu diesen sind. Ausnahmen bestehen teilweise bei ausreisepflichtigen Ausländern.
Zu beachten ist, dass vorhandenes Einkommen und Vermögen vor dem Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufgebraucht werden müssen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie zur Vorsprache unbedingt Ihren jeweilig aktuell gültigen Pass/Ausweis bzw. ein gültiges Aufenthaltsdokument der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit.
Darüber hinaus wird benötigt (soweit vorhanden):
- Nachweis über Einkommen und/oder Vermögen (z.B. durch Lohnabrechnung, Vorlage von Kontoauszügen etc.)
- Mietvertrag, Nachweis über geleistete Mietzahlungen
- Nachweis über den Bezug sonstiger Sozialleistungen (z.B. Renten-, Kindergeld, Arbeitslosengeldbescheid)