Nachweise des/zum Verstorbenen:
- Sterbeurkunde
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbücher
- Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Zeitwert des Kraftfahrzeugs
- Bausparguthaben und Ähnliches
- falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
Nachweise des Antragstellers:
- Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen)
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen
- Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, entscheidet das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.
Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs bzw. einer Urne sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle, Blumenschmuck sowie die Übernahme der Kosten für eine einfache Grabplatte wird im Einzelfall entschieden.