Über uns
Der Besondere Dienst 4 ist seit 01.07.2016 eine eigenständige Organisationseinheit. Zuvor war der Aufgabenbereich dem Besonderen Dienst 3 (Gefährdete Personen) zugeordnet. Die Trennung erfolgte auf Grund der seit 2015 erheblich gestiegenen Zuweisungszahl von Asylbewerbern nach Frankfurt
Ab dem 01.01.2021 wechseln Hilfen zur Gesundheit und Beförderungsdienst von 51.A46 zur Organisationseinheit 51.D4.
Der Besondere Dienst 4 ist für folgende Aufgabenschwerpunkte zuständig:
1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Mitarbeiter/innen sind im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig, die im Rahmen ihres Asylverfahrens nach Frankfurt zugewiesen wurden. Der Sozialdienst ist mit Problemen der Unterkunft der Asylbewerber, sowie mit den Themenbereichen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe befasst.
- Zuweisungssteuerung in Kooperation mit dem Regierungspräsidium
- Leistungsprüfung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Gewährung von Leistungen analog dem SGB XII oder in reduzierter Form
- Sicherung der Unterkunft in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Bund für Sozialarbeit (IB) und dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe - Zentrale Vermittlung von Unterkünften (ZVU)
- Einsteuerung in Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG
- Vorbereitung der Kostenerstattung nach dem Landesaufnahmegesetz
- Unterbringung von ankommenden Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen, deren Erstberatung und ggfs. Bereitstellung von Leistungen nach dem SGB XII und/oder Weitervermittlung an das zuständige Sozialrathaus oder Jobcenter
- Grundsatzarbeit für den Bereich Flüchtlinge, AsylbLG, in Kooperation mit 51.61
- Kooperation mit der Stabsstelle für Flüchtlingsmanagement (Amt 58), sowie Beratungsstellen freier Träger und den sozialen Diensten in den Großunterkünften für Asylbewerber.
2. Kostenerstattung
- Leistungsprüfung nach dem § 25 SGB XII (Nothelfer im Bereich Krankenhilfe) für Personen, welche in Frankfurt am Main keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. ohne polizeiliche Anmeldung leben.
- Bearbeitung von auswärtigen Kostenerstattungsanträgen bei einer Frauenhausunterbringung nach § 36a SGB-II (§ 16a SGB-II Betreuungskosten im Frauenhaus)
- Entscheidung über Anträge auf Gewährung eines Barbetrages für U-Häftlinge
- Abrechnung der Krankenhilfekosten von Flüchtlingen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)
3. Bestattungskosten
- Leistungsprüfung nach § 74 SGB XII (Bestattungskosten) ab Sterbedatum 01.06.2019 für alle in Frankfurt verstorbene Personen
4. Hilfen zur Gesundheit und Beförderungsdienst
- Hilfen zur
Gesundheit
Medizinische Leistungen von Klienten/Klientinnen, die Anspruch auf Krankenhilfe haben, werden im Team Hilfen zur Gesundheit bearbeitet. Das Team Hilfen zur Gesundheit ist ein zentralisiertes Team für das Einzugsgebiet der Stadt Frankfurt. - Beförderungsdienst
Der Beförderungsdienst ist eine freiwillige Leistung der Stadt Frankfurt am Main.
Am Beförderungsdienst der Stadt Frankfurt können Menschen teilnehmen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlichen Gehbehinderung) besitzen. Der Beförderungsdienst ist ein zentralisiertes Team für das Einzugsgebiet der Stadt Frankfurt