Baustellen und Arbeitsstellen im Straßenraum genehmigen lassen - allgemeine Informationen
Was ist eine Genehmigung für Baustellen/Arbeitsstellen und warum wird sie gebraucht?
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, benötigen Sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Genehmigung. Hierbei sind sämtliche Bereiche des öffentlichen Verkehrsraums, die von den Maßnahmen betroffen sind (Gehweg, Radweg, Fahrbahn, Parkflächen etc.), maßgebend. Eine solche Genehmigung wird in Frankfurt am Main vom Straßenverkehrsamt ausgestellt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung und -lenkung für Tätigkeiten auf oder neben einer Straße (=Arbeits-/Baustelle).
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Genehmigung ist rechtzeitig schriftlich (6 bis
8 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten) mittels der entsprechenden Formulare
auf der rechten Seite zu beantragen.
Entstehen Kosten?
Für die Ausstellung der Genehmigung werden
Verwaltungsgebühren fällig, auch wenn es nicht zur Ausführung kommen kann oder
der Ausstellungstermin sich verschiebt.
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung, Unterhaltung und des
Betriebs von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen hat der Bauherr dann zu
tragen, wenn sie durch diese Arbeit erforderlich werden (vgl. § 5 Abs. 2
Buchstabe d Straßenverkehrsgesetz (StVG)).
Wohin mit der Genehmigung?
Die Genehmigung muss im Original auf der Arbeitsstelle
vorliegen. Der Bauleiter und der Aufsicht führende Mitarbeiter der Baufirma
müssen die Auflagen der Genehmigung umsetzen. Deshalb müssen sie die
Möglichkeit haben, die Genehmigung jederzeit einzusehen.
Auch der Bauleiter nach Landesbauordnung (LBO), der Baustellenkoordinator und
deren Vertreter müssen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Genehmigung
kennen.
Welche Qualifikation wird von demjenigen verlangt, der den Verkehrszeichenplan erstellt?
Im Zuständigkeitsbereich des Straßenverkehrsamtes Frankfurt am Main ist die ZTV-SA Bestandteil der Genehmigung. Hiernach benötigt der Verfasser des Verkehrszeichenplans eine Qualifikation auf der Basis des Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99). Der Schulungsnachweis ist ab sofort dem Straßenverkehrsamt vorzulegen. Das MVAS 99 empfiehlt aber auch für den Auftraggeber eine ein- bis dreitägige und für den Auftragnehmer eine zwei- bis dreitägige Schulung. Eine solche Schulung ist sinnvoll, weil auch diese Beteiligten im Schadensfall haften können. Schulungsnachweise nach MVAS 99 werden nur bis fünf Jahre nach Ausstellungsdatum anerkannt.
Wie sind die weiteren Schritte?
Für ein Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung
einer Baustellenzufahrt oder zum Be- und Entladen stellen Sie einen
Antrag auf eine Haltverbotszone nach § 45 Abs. 1, 3 und 6
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Für Arbeiten an Versorgungsleitungen, zur
Materiallagerung oder für das Aufstellen von Arbeitskränen/Hubarbeitsbühnen müssen
die Arbeitsstellen mit Absperrmaterialien abgesichert sein. Dazu beantragen
Sie eine Genehmigung nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).