Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Besondere Erlaubnisse

Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Halteverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
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Leistungsbeschreibung

Die Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Container, eine Baustellenzufahrt oder zum Be- und Entladen prüft und genehmigt das Straßenverkehrsamt.

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