FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

Besondere Erlaubnisse

Haltverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Halteverbot zur Containeraufstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen

Zuständige Stelle

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Die Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Container, eine Baustellenzufahrt oder zum Be- und Entladen prüft und genehmigt das Straßenverkehrsamt.

Verfahrensablauf

Stellen Sie beim Straßenverkehrsamt den „Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone zur Containerstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen“.

Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail zusenden.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung der Genehmigung werden Verwaltungsgebühren fällig, auch wenn es nicht zur Ausführung kommen kann oder der Ausstellungstermin sich verschiebt.

Gebührenverzeichnis des Straßenverkehrsamtes

Bearbeitungsdauer

Nach Antragseingang beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen.

Der genehmigte Zeitraum reicht nicht aus?
Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich, sofern mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen wurde. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte Verlängerungsantrag (siehe Punkt Anträge / Formulare) spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf der Genehmigung einzureichen.

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Was gibt es bei der Beschilderung zu beachten?

Sie benötigen mindestens zwei transportable Haltverbotsschilder, die angeordneten Zusatzzeichen, sowie Stangen und Füße. Diese können über Baustellenabsicherungsfirmen bezogen werden.

  • Auf der Rückseite der Verkehrszeichen muss deren Eigentümer zu lesen sein.
  • Die Unterkante des untersten Verkehrszeichens muss mindestens 2,20 m über der Aufstellfläche betragen.
  • Die Schilder müssen in Form, Farbe und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen.
  • Für die eventuell notwendige Abschleppung und zur Beweissicherung ist es erforderlich, bei Aufstellung der Haltverbotsbeschilderung eine Liste der amtlichen Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge, die in dem Bereich abgestellt sind, zu fertigen. Die Liste ist mit dem Namen der für die Schilderaufstellung verantwortlichen Person zu versehen und der Polizei auf Verlangen vorzuzeigen bzw. zu übergeben.

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Sie erhalten eine Verkehrsrechtliche Anordnung. 

Weitere Kategorien