Die Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Container, eine Baustellenzufahrt oder zum Be- und Entladen prüft und genehmigt das Straßenverkehrsamt.
Stellen Sie beim Straßenverkehrsamt den „Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone zur Containerstellung, Gewährleistung einer Baustellenzufahrt, zum Be- und Entladen“.
Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail zusenden.
Für die Ausstellung der Genehmigung werden Verwaltungsgebühren fällig, auch wenn es nicht zur Ausführung kommen kann oder der Ausstellungstermin sich verschiebt.
Nach
Antragseingang beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen.
Der genehmigte
Zeitraum reicht nicht aus?
Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich, sofern mit den Bauarbeiten
tatsächlich begonnen wurde. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte
Verlängerungsantrag (siehe Punkt Anträge / Formulare) spätestens zwei Arbeitstage
vor Ablauf der Genehmigung einzureichen.
§ 45 Absatz 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Was gibt es bei der Beschilderung zu beachten?
Sie benötigen mindestens zwei transportable Haltverbotsschilder, die angeordneten Zusatzzeichen, sowie Stangen und Füße. Diese können über Baustellenabsicherungsfirmen bezogen werden.
Sie erhalten eine Verkehrsrechtliche Anordnung.