Absperrung von öffentlichen Verkehrsflächen

Absperrung von öffentlichen Verkehrsflächen

Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Absperrung von öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere im Rahmen von Aufgrabungen (getrennte Anträge)

Genehmigung nach § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Zuständige Stelle

 

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sie wollen eine Kellerwand isolieren, als Versorgungsunternehmen eine neue Leitung verlegen oder wollen sonst eine Aufgrabung oder ähnliches durchführen?

Wenn Sie den öffentlichen Raum absperren lassen wollen, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.

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