FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Sonstige Verkehrsangelegenheiten

Absperrung von öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere im Rahmen von Aufgrabungen (getrennte Anträge)

Genehmigung nach § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Zuständige Stelle

 

Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sie wollen eine Kellerwand isolieren, als Versorgungsunternehmen eine neue Leitung verlegen oder wollen sonst eine Aufgrabung oder ähnliches durchführen?

Wenn Sie den öffentlichen Raum absperren lassen wollen, benötigen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail senden.

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Trassen- und AufbruchgenehmigungInternal Link beim Amt für Straßenbau und Erschließung
  2. Gleichzeitig erhalten Sie eine Projektbestätigung der Baustellenkoordinierungsstelle, in der Ihnen ein Zeitfenster für die Maßnahme zugewiesen wird.
  3. Stellen Sie bei uns einen Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung unter Vorlage der Projektbestätigung, des Verkehrszeichenplans sowie der Schulungsnachweise MVAS 99 für den Planverfasser und für die im Antrag benannte verantwortliche Person.
  4. Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich. Hierzu ist ein entsprechender Antrag mit schriftlicher Begründung zu stellen.

 

Voraussetzungen

Eine gültige Trassen- und AufbruchgenehmigungInternal Link vom Amt für Straßenbau und Erschließung, sowie die Projektbestätigung der Baustellenkoordinierung müssen vorliegen und dem Antrag beigefügt werden.

Die Projektbestätigung wird Ihnen im Zuge der Bearbeitung des Antrags auf Trassen- und AufbruchgenehmigungInternal Link per E-Mail zugesandt. Geben Sie bei der Antragstellung deshalb unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an.

Der Bauherr bzw. sein Beauftragter muss bei der Beantragung der Genehmigung einen Verkehrszeichenplan vorlegen. Der Verfasser des Verkehrszeichenplans benötigt eine Qualifikation auf der Basis des Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99). Dies gilt auch für die im Antrag benannte verantwortliche Person. Die Schulungsnachweise sind dem Straßenverkehrsamt vorzulegen. 

Das MVAS 99 empfiehlt auch für den Auftraggeber eine ein- bis dreitägige und für den Auftragnehmer eine zwei- dreitägige Schulung. Eine solche Schulung ist sinnvoll, weil auch diese Beteiligten im Schadensfall haften können. Weitere Hinweise zum Verkehrszeichenplan und Besonderheiten zur Antragstellung erhalten Sie im Informations-Blatt Verkehrszeichenplan.

Das Antragsformular finden Sie unter Punkt Anträge / Formulare.

Informationen zum Verkehrszeichenplan

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Projektbestätigung der Baustellenkoordinierung
  • auf die Örtlichkeit der Baumaßnahme abgestimmter Verkehrszeichenplan
  • Schulungsnachweise MVAS 99
  • ggf. Stellungnahme der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) (siehe Informationen zum Verkehrszeichenplan unter Punkt „Voraussetzungen“)

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis des Straßenverkehrsamtes und beruhen auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

Die Gebühren werden auch fällig, wenn Sie die Arbeiten nicht ausführen können.

 

Gebührenverzeichnis des Straßenverkehrsamtes

Bearbeitungsdauer

Nach Antragseingang beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen. Sind Lichtzeichenanlagen (Ampeln) betroffen, beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu acht Wochen.

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung sind alle Vorgaben der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).  

Als Grundbaustein für einen Verkehrszeichenplan können die dort abgebildeten Regelpläne dienen.

Rechtsbehelf

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Der Bauherr

Der Bauherr hat seine Arbeitsstelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt eine Baustellenabsicherungsfirma zu beauftragen. 

 

Es haben sich Änderungen ergeben? Darf von der vorhandenen Genehmigung abgewichen werden?

Nein. Grundsätzlich muss die Genehmigung wie angeordnet umgesetzt werden. Sollten unerwartet Änderungen notwendig sein, ist Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt aufzunehmen.

 

Der genehmigte Zeitraum reicht nicht aus?

Eine Verlängerung ist unter Umständen möglich, sofern mit den Bauarbeiten tatsächlich begonnen wurde. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte Verlängerungsantrag (siehe Punkt Anträge / Formulare) spätestens zwei Arbeitstage vor Ablauf der Genehmigung einzureichen. Die Verlängerung der Projektbestätigung ist ggf. beizufügen. Genehmigungen können nur verlängert werden, wenn der Beginn der Arbeiten mit dem entsprechenden Formular (Beginn-/Fertigmeldung) der Baustellenkoordinierung gemeldet wurde.

 

Die genehmigten Arbeiten konnten nicht termingerecht ausgeführt werden?

Die Genehmigung kann erneut für gültig erklärt werden, sofern sich an dem tatsächlichen Inhalt, der Lage des Baufeldes und den vorhandenen Plänen nichts verändert hat. Hierfür bitte den Antrag auf Verschiebung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (siehe Punkt Anträge / Formulare) nutzen und mit den entsprechenden Unterlagen zu uns senden.

Unterstützende Institutionen

Amt für Straßenbau und Erschließung

Trassen- und Aufbruchgenehmigung

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Sie erhalten eine verkehrsrechtliche Anordnung.

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