Wer erhält keine Ausnahmegenehmigung?

Wer erhält keine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmen

Wer erhält keine Ausnahmegenehmigung

Keine Ausnahmegenehmigung für folgende Fahrten:

  • von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Frankfurter Umweltzone am 01.10.2008 zugelassen wurden   
  •  von Touristen   
  • zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn/Arbeitsende spätnachts, wenn kein ÖPNV verkehrt)   
  • zu Einkaufs- oder Besuchszwecken   
  • zum Transport von Kindern zur Kita, Schule o. ä.
  • zum Besuch von Abendschulen, Universität o. ä.   
  • zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben   
  • von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar)

 

Keine Ausnahmegenehmigung bei fehlenden Unterlagen:

  • Kopie des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung I
  • Herstellerbescheinigung (oder Bescheinigung einer Fachwerkstatt), dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist
  • Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters, dass der Kauf eines anderen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist
  • ausführliche Begründung, warum die Umweltzone befahren werden muss

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