Wer erhält keine Ausnahmegenehmigung
Keine Ausnahmegenehmigung für folgende Fahrten:
- von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Frankfurter Umweltzone am 01.10.2008 zugelassen wurden
- von Touristen
- zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn/Arbeitsende spätnachts, wenn kein ÖPNV verkehrt)
- zu Einkaufs- oder Besuchszwecken
- zum Transport von Kindern zur Kita, Schule o. ä.
- zum Besuch von Abendschulen, Universität o. ä.
- zur privaten Pflege von Angehörigen, die in der Umweltzone leben
- von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar)
Keine Ausnahmegenehmigung bei fehlenden Unterlagen:
- Kopie des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung I
- Herstellerbescheinigung (oder Bescheinigung einer Fachwerkstatt), dass das Fahrzeug technisch nicht nachrüstbar ist
- Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung eines Steuerberaters, dass der Kauf eines anderen Fahrzeugs wirtschaftlich nicht zuzumuten ist
- ausführliche Begründung, warum die Umweltzone befahren werden muss