Mieterinnen und Mieter

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Schornsteinfegerwesen

Mieterinnen und Mieter

Schlüsselübergabe an Mieter:innen
Schlüsselübergabe an Mieter:innen © Frankfurt am Main, Foto: KMPZZZ

Ich miete eine Wohnung - was ist zu beachten?

In Ihrer Wohnung müssen regelmäßig Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden.

Mit diesen Arbeiten wird ein Schornsteinfegerbetrieb beauftragt. Durch einen Aushang an Ihrer Haustür wird Ihnen mitgeteilt, wann die Arbeiten durchgeführt werden.

Sie müssen die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten zulassen und den Zutritt zur Heizungs-/, Feuerungsanlage ermöglichen.

Wenn Sie zu dem angekündigten Termin nicht anwesend sein können, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie können den Wohnungsschlüssel einer Vertrauensperson geben.
  • Sie fragen den Schornsteinfegerbetrieb nach einem anderen Termin

 

Was passiert, wenn ich die Termine mit dem Schornsteinfegerbetrieb nicht wahrnehme ?

Die Überprüfung der Heizungsanlagen ist sicherheitsrelevant und daher wichtig.

Verpassen Sie die Termine, ist der Schornsteinfegerbetrieb verpflichtet, die Zutrittsverweigerung dem Umweltamt der Stadt Frankfurt als Aufsichtsbehörde zu melden.

Es wird dann ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. In der Anhörung haben Sie die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Werden weitere Schritte notwendig, wird eine kostenpflichte Duldungsverfügung erlassen und im äußersten Fall wird die Wohnungstür zwangsweise auf Ihre Kosten geöffnet.

Was bedeutet es, wenn ich einen Brief wegen Zutrittsverweigerung vom Umweltamt erhalte ?

Zutrittsverweigerung bedeutet, dass der Schornsteinfegerbetrieb die Arbeiten in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nicht durchführen konnte und ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde.

Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit dem zuständigen Schornsteinfegerbetrieb, um die Arbeiten durchführen zu lassen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Schreiben des Umweltamts oder über den folgenden Link: Schornsteinfeger InnungExternal Link.

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