Eigentümerinnen und Eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer

Schornsteinfegerwesen

Eigentümerinnen und Eigentümer

Eigentümerinnen müssen vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten rechtzeitig durchführen lassen. Den Arbeitsumfang legt der Schornsteinfeger im Feuerstättenbescheid fest.

Hausplanung eines Grundstückes durch Eigentümer:innen
Hausplanung eines Grundstückes durch Eigentümer:innen © Stadt Frankfurt am Main, Foto: KB3