Eigentümerinnen und Eigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer

Schornsteinfegerwesen

Eigentümerinnen und Eigentümer

Eigentümerinnen müssen vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten rechtzeitig durchführen lassen. Den Arbeitsumfang legt der Schornsteinfeger im Feuerstättenbescheid fest.

Hausplanung eines Grundstückes durch Eigentümer:innen
Hausplanung eines Grundstückes durch Eigentümer:innen © Stadt Frankfurt am Main, Foto: KB3
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Kann ich mir einen Schornsteinfegerbetrieb aussuchen ?

Für die folgenden Tätigkeiten können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb wählen:

- Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage

- Messen der Abgaswerte

Folgende hoheitlichen Tätigkeiten müssen von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden:
- Bauabnahme von Feuerungsanlagen (Heizungsanlagen und Schornsteinen)
- Durchführung von Feuerstättenschauen und Erlass eines Feuerstättenbescheids
- Anlassbezogene Überprüfungen
- Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen

Wer beauftragt den Schornsteinfegerbetrieb ?

- Eigentümerinnen oder Eigentümer von Häusern und Wohnungen

- Die Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Was muss ich machen, wenn ich einen Brief vom Umweltamt erhalten habe?

Dies bedeutet, dass die Schornsteinfegerarbeiten nicht in Auftrag gegeben oder die Nachweise nicht fristgerecht übergeben wurden. Bitte vereinbaren Sie mit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Termin zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten oder beauftragen Sie einen anderen in der Handwerksrolle eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb. Falls die Arbeiten schon durchgeführt wurden, sorgen Sie bitte umgehend für die Übermittlung der Nachweise.

Was ist eine Feuerstättenschau ?

Während der Feuerstättenschau besichtigt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Im Anschluss wird der Feuerstättenbescheid ausgestellt. Darin steht, welche gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten in welchem Zeitraum durchzuführen sind. Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren und frühestens nach drei Jahren durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich keinen Schornsteinfegerbetrieb beauftrage ?

Werden die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, wird als Aufsichtsbehörde das Umweltamt der Stadt Frankfurt informiert.

Es wird dann ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. In der Anhörung haben Sie die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Werden weitere Schritte notwendig, wird ein kostenpflichtiger Zweitbescheid erlassen. Im äußersten Fall lässt die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten auf Ihre Kosten durchführen (Ersatzvornahme).

Wie hoch sind die Kosten ?

Nicht hoheitliche Aufgaben
Die Schornsteinfegerbetriebe legen ihre Preise selber fest. Beachten Sie, dass es sich um gewerbliche Arbeiten handelt und die Betriebe nicht verpflichtet sind, Ihren Auftrag anzunehmen.

Hoheitliche Aufgaben
Die bundesweit einheitlichen Gebühren sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt.

Mir gehört ein Grundstück - was ist zu tun?

Wenn Ihnen ein Grundstück (beispielsweise Haus oder Wohnung) gehört, sind Sie verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht durchführen zu lassen. Grundlage dafür ist der FeuerstättenbescheidExternal Link. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und in welchem Zeitraum durchzuführen sind.

Die Feuerstättenschau erfolgt nach Anmeldung und muss nicht in Auftrag gegeben werden.
Sie können einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen. Dieser muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Den Nachweis über die Durchführung der Arbeiten müssen Sie fristgerecht an Ihre bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger senden.

Wo kann ich einen Schornsteinfegerbetrieb für die freien Arbeiten finden ?

Schornsteinfegersuche für freie Arbeiten: Bundesverband des SchornsteinfegerhandwerksExternal Link

Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA SchornsteinfegerregisterInternal Link