Schornsteinfegerwesen
Alle Feuerungsanlagen (wie Gas-, Öl- und Feststoffbrenner) müssen regelmäßig überwacht werden.
Daraus resultieren für Eigentümer und Mieter unterschiedliche Pflichten.
Die rechtlichen Details hierzu sind im Schornsteinfeger-HandwerksgesetzExternal Link, der Verordnung zur Kehrung und Überprüfung von AnlagenInternal Link und der Verordnung über kleine und mittlere FeuerungsanlagenExternal Link geregelt.
Funktionieren Feuerungsanlagen nicht optimal, können Belästigungen durch Rauch resultieren.
Zu diesen Themen ergeben sich häufig Fragen - Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten.