Geräte- und Maschinenlärm - Nachtarbeiten

Geräte- und Maschinenlärm - Nachtarbeiten

Maschinenlärm

Nachtarbeiten

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Im Freien dürfen bestimmte Maschinen und Geräte nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden

Bauarbeiter auf Baustelle
Bauarbeiter auf Baustelle © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Yolanda Di Mambro - stock.adobe.com

Inhalt und Geltungsbereich der Geräte- und Maschinenlärmverordnung

Der Lärm, der durch Geräte und Maschinen in den späten Abend- und Nachtstunden oder am Sonntag erzeugt wird, belästigt die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.

Die zulässigen Betriebszeiten der meisten Maschinen werden durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV) festgelegt.

In Wohngebieten dürfen im Freien verschiedene Maschinen und Geräte nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Zudem gibt es für einzelne Maschinen - zum Beispiel LaubbläserInternal Link - strengere Vorgaben.

Die 32. BImSchV ist gleichermaßen für private und gewerbliche Betreiber gültig.

Ausnahmen und Antragstellung

Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Einschränkungen erlassen werden, die beim Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main zu beantragen sind. Das Antragsformular und das zugehörige Merkblatt können Sie am Ende dieser Seite herunter laden.

Anträge können Sie gerne auch per E-Mail an folgende Adresse senden: 32.bimschv@stadt-frankfurt.de

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 7 Arbeitstage im Voraus ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.

Ohne die Angabe von nachvollziehbaren zwingenden Gründen, warum Geräte und Maschinen außerhalb der regulären Betriebszeiten zum Einsatz kommen müssen, kann keine Genehmigung erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Anträge für Arbeiten im Straßenraum nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bearbeiten können.

Bei Fragen zu Geräte- und Maschinenlärm beraten wir Sie gerne.


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