Nachtarbeiten
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Im Freien dürfen bestimmte Maschinen und Geräte nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden
Inhalt und Geltungsbereich der Geräte- und Maschinenlärmverordnung
Der Lärm, der durch Geräte und Maschinen in den späten Abend- und Nachtstunden oder am Sonntag erzeugt wird, belästigt die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Die zulässigen Betriebszeiten der meisten Maschinen werden durch die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV) festgelegt.
In Wohngebieten dürfen im Freien verschiedene Maschinen und Geräte nur an Werktagen
(Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.
Zudem gibt es für einzelne Maschinen - zum Beispiel LaubbläserInternal Link - strengere Vorgaben.
Die 32. BImSchV ist gleichermaßen für private und gewerbliche Betreiber gültig.
Ausnahmen und Antragstellung
Anträge können Sie gerne auch per E-Mail an folgende Adresse senden: 32.bimschv@stadt-frankfurt.de
Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 7 Arbeitstage im Voraus ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.
Ohne die Angabe von nachvollziehbaren zwingenden Gründen, warum Geräte und Maschinen außerhalb der regulären Betriebszeiten zum Einsatz kommen müssen, kann keine Genehmigung erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Anträge für Arbeiten im Straßenraum nur in Verbindung mit einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bearbeiten können.
Bei Fragen zu Geräte- und Maschinenlärm beraten wir Sie gerne.