Rentenbeginn und Altersgrenzen
Fragen und Antworten
Wann kann ich abzugsfrei in Rente gehen?
Die
Regelaltersgrenze steigt seit 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise
von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren und einem
Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 kann dies beispielsweise mit 66 Jahren
und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die „Regelaltersrente“ ohne Abzüge
erst mit 67 Jahren.
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren auch schon
früher abzugsfrei in Rente gehen?
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt
hat, kann mit einem Geburtsjahr ab 1964 bereits mit 65 Jahren ohne Abzüge in
Rente gehen. Die abzugsfreie Rente mit 63 ist für 1952 geborene möglich. Danach
erfolgt eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters bis zum Geburtsjahr
1963. Zu den 45 Jahren zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren
zehnten Lebensjahr und mit wenigen Ausnahmen auch Bezugszeiten von
Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III.
Kann ich auch
früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme?
Nur
unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte
mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil
der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten
Altersteilzeitvereinbarungen.
Müssen auch schwerbehinderte
Menschen bis 67 arbeiten?
Nein. Allerdings steigt die
Regelaltersgrenze für Menschen mit Schwerbehinderung für die Jahrgänge ab 1952
ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn
steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht,
muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene
Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent.
Kann ich später in eine
Altersrente ohne Abzüge wechseln?
Nein, das ist nicht möglich.
Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine
Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die
Dauer des Rentenbezugs immer bestehen.
Wie sieht das mit der
Altersteilzeit aus?
Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind
und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit
vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die bis 2006
bestandenen Vorschriften zu den Altersrenten weiter.
Was gilt
bei der Witwen- und Witwerrente?
Hier steigt die Altersgrenze
für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese
Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.
Was kostet mich die vorzeitige
Rente mit ihren Abzügen?
Wer früher in Rente geht und damit
länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat
vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel
nach 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 63
statt mit 67 in Anspruch nehmen will, muss Abzüge von bis zu 14,4 Prozent (48
Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Abzüge können allerdings auch durch zusätzliche
Einzahlungen ausgeglichen bzw. verringert werden.
Bekomme ich
eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite?
Ja, weil Sie zwei
Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein
Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente
von rund 1370 €. Arbeitet er bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, erhöht
sich seine Monatsrente im Westen um rund 61 €, im Osten um rund 57 €.
Ist die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?
Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung Hessen werden die
Versicherten bei durchschnittlicher Rentendauer bzw. Lebenserwartung auch in
Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen
eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber
positiv bleiben.