Rentenbeginn u. Altersgrenzen

Rentenbeginn u. Altersgrenzen

Renten-/Sozialversicherungen

Rentenbeginn und Altersgrenzen

Fragen und Antworten

Wann kann ich abzugsfrei in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 für die Jahrgänge 1947 bis 1964 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Wer 1947 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen, der Jahrgang 1959 kann dies beispielsweise mit 66 Jahren und zwei Monaten. Ab Jahrgang 1964 gibt es die „Regelaltersrente“ ohne Abzüge erst mit 67 Jahren.


Kann ich nach 45 Arbeitsjahren auch schon früher abzugsfrei in Rente gehen?

Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann mit einem Geburtsjahr ab 1964 bereits mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Die abzugsfreie Rente mit 63 ist für 1952 geborene möglich. Danach erfolgt eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters bis zum Geburtsjahr 1963. Zu den 45 Jahren zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr und mit wenigen Ausnahmen auch Bezugszeiten von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III.


Kann ich auch früher in Rente gehen, wenn ich nicht auf 45 Jahre komme?


Nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit Abzügen. Das gilt für Versicherte mit 35 Versicherungsjahren, für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr richtig arbeiten können, für schwerbehinderte Menschen und für einen Teil der Beschäftigten im Bergbau. Ausnahmen gibt es auch bei bestimmten Altersteilzeitvereinbarungen.


Müssen auch schwerbehinderte Menschen bis 67 arbeiten?

Nein. Allerdings steigt die Regelaltersgrenze für Menschen mit Schwerbehinderung für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen – für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent.


Kann ich später in eine Altersrente ohne Abzüge wechseln?

Nein, das ist nicht möglich. Wird eine Altersrente mit Abzügen gezahlt, ist ein späterer Wechsel in eine Altersrente ohne Abzüge ausgeschlossen. Das bedeutet, die Abzüge bleiben für die Dauer des Rentenbezugs immer bestehen.


Wie sieht das mit der Altersteilzeit aus?

Für Versicherte, die vor 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2006 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gibt es einen Vertrauensschutz. Für sie gelten die bis 2006 bestandenen Vorschriften zu den Altersrenten weiter.


Was gilt bei der Witwen- und Witwerrente?

Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente ab 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre – abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.


Was kostet mich die vorzeitige Rente mit ihren Abzügen?


Wer früher in Rente geht und damit länger Rente bekommt, muss lebenslange Abzüge in Kauf nehmen. Für jeden Monat vor dem regulären Rentenalter werden 0,3 Prozent abgezogen. Wer zum Beispiel nach 35 Versicherungsjahren eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 statt mit 67 in Anspruch nehmen will, muss Abzüge von bis zu 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Abzüge können allerdings auch durch zusätzliche Einzahlungen ausgeglichen bzw. verringert werden.


Bekomme ich eine höhere Rente, wenn ich bis 67 arbeite?

Ja, weil Sie zwei Jahre länger in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1370 €. Arbeitet er bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 61 €, im Osten um rund 57 €.


Ist die Rendite bei der Rente mit 67 positiv?

Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung Hessen werden die Versicherten bei durchschnittlicher Rentendauer bzw. Lebenserwartung auch in Zukunft mehr Rente bekommen, als sie nach einem langen Arbeitsleben an Beiträgen eingezahlt haben. Die Rendite wird zwar langfristig sinken, sie wird aber positiv bleiben.


Alle Fragen im Zusammenhang mit dem individuellen Rentenbeginn und der entsprechenden Rentenhöhe beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versicherungsamtes in einem ausführlichen Informationsgespräch.