Altersrenten - Rentenbeginn
Wann kann ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Generell gilt:
Ab dem Geburtsjahr 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Bei davor Geborenen steigt die Altersgrenze schrittweise bis 67 an.
Zur individuellen Altersgrenze informiert das Versicherungsamt nach Prüfung des Einzelfalles.
Geht es auch früher?
Mit 45 Jahren versicherungsrechtlichen Zeiten (Wartezeit) kann bereits zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Rente beginnen. Bei weniger Wartezeit ist eine frühere Rente unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber meist mit Abschlägen verbunden. Mindestens müssen u.a. 35 Versicherungsjahre vorhanden sein.
Schwerbehinderte mit einem Grad von wenigstens 50% haben eine niedrigere Altersgrenze als die o.g. Regelaltersgrenze.
Auch hierzu kann nur unter Berücksichtigung des Einzelfalles vom Versicherungsamt eine verlässliche Auskunft erteilt werden.
Was ist die Flexirente?
Das Modell der sogenannten Flexirente ermöglicht schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Näheres unter FlexirenteInternal Link.
Weitere Informationen…
werden unter
Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Situation vom Versicherungsamt
kompetent erteilt.
Servicetelefon 069 212 44077
E-Mail versicherungsamt@stadt-frankfurt.deInternal Link