Sperrmüll Bußgelder

Sperrmüll Bußgelder

... im öffentlichen Raum

Sperrmuell Bussgelder

Sperrmüll steht für die Abholung durch die FES an einer Hauswand, Foto: Stefan Maurer
Sperrmüll steht für die Abholung durch die FES an einer Hauswand © Stadt Frankfurt am Main, Foto: Stefan Maurer

Die Abfuhr von Sperrmüll wird in Frankfurt a.M. über die Straßenreinigungsgebühr finanziert und kostet somit nichts zusätzlich. Wer seinen Sperrmüll anmeldet erhält in der Regel einen Abfuhrtermin innerhalb der nächsten 14 Tage.

 

Dennoch wird häufig Sperrmüll einfach so an den Straßenrand gestellt – vom einzelnen Stuhl bis hin zu ganzen Wohnungseinrichtungen.

 

Um dem zu begegnen wurden bereits 2002 in Frankfurt die „Bußgelder gegen Müllsünder“ eingeführt.

 

Wer seinen Sperrmüll ohne Anmeldung oder zu früh auf die Straße stellt begeht danach eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 180 Euro geahndet wird. Bei größeren Mengen oder wenn sich sogar gefährliche Abfälle im Müll befinden wird es aber auch schnell teurer.

 

Sollten Sie beobachten, wie jemand illegal Sperrmüll ablädt, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Ordnungsamt über das Sicherheitstelefon unter (069) 212 44 0 44. Wichtig für eine Anzeige sind Angaben zu Tatzeit und –ort sowie Hinweise auf den Verursacher, etwa über ein Kfz-Kennzeichen.

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