Planungsrecht
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung liegt die Planungshoheit bei den Gemeinden.
Die Erarbeitung der Bauleitpläne und der sonstigen städtebaulichen Satzungen fällt mit Ausnahme des Flächennutzungsplanes in den Aufgabenbereich des Stadtplanungsamtes. Von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, bilden sie die Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben.