Erschließung

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WAS BEDEUTET ERSCHLIEßUNG UND WAS GEHÖRT ZUR ERSCHLIEßUNG?

Bevor aus einer Fläche Baugebiet wird, steht eine Erschließung an. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anliegerinnen und Anlieger. Weil Baugrundstücke durch Straßen erschlossen werden, ist es erforderlich, dass diese erstmal hergestellt werden. Die Kosten dafür nennt man Erschließungsbeitrag. Zehn Prozent dieser Kosten trägt die Kommune. Die restlichen 90 Prozent zahlen die Anliegenden. Zur Erschließung gehören die Herstellung von Straßen und Wegen, die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze sowie Kommunikationsleitungen.

IST DIE ERSCHLIEßUNG GESICHERT?
Ein Grundstück darf nur bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Es muss also an das öffentliche Straßennetz, sowie an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen sein. Außerdem muss das Bauvorhaben mit dem Planungsrecht vereinbar sein.
Im Rahmen des vom Bauherrn eingeleiteten Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsicht Frankfurt erfolgt im Regelfall eine interne Aufforderung, eine entsprechende Stellungnahme zum eingereichten Bauantrag abzugeben.
Bei Bauvorhaben, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 65 HBO) durchgeführt werden und bei genehmigungsfreien Bauvorhaben (§ 64 HBO) hat der Bauherr die Frage der gesicherten Erschließung mit uns vor Baubeginn zu klären.
Sofern Bauwillige außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens Aussagen zur gesicherten Erschließung benötigen, wenden Sie sich bitte an die/den örtlich zuständige/n Mitarbeiter/in. 
Sollte ein Grundstück bebaut werden, obwohl die Voraussetzungen der gesicherten Erschließung nicht, oder noch nicht gegeben sind, kann die Erschließung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gesichert werden.
In einem Erschließungssicherungsvertrag verpflichten sich die Bauherren dazu, ihr Grundstück auf eigene Kosten zu erschließen. Aufgrund dieser Verpflichtung kann die Erschließung als gesichert angesehen und eine Baugenehmigung erteilt werden, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines solchen Vertrages. Es handelt sich stets um eine Einzelfallentscheidung, die unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte getroffen wird.

WAS IST EIN ERSCHLIEßUNGSBEITRAG UND WAS IST EINE ERSCHLIEßUNGSBEITRAGSBESCHEINIGUNG?
Für Grundstücke und Neubaugebiete kann eine Erschließung erforderlich sein. In diesem Fall berechnet und erhebt das Amt für Straßenbau und Erschließung einen Erschließungsbeitrag. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung.

Das Amt für Straßenbau und Erschließung erstellt bei Bedarf eine Bescheinigung darüber, ob für Ihre Liegenschaft bereits ein Erschließungsbeitrag oder eine Vorausleistung gezahlt wurde. Die Bescheinigung kostet 43 Euro je Liegenschaft.
Um eine Bescheinigung zu erstellen benötigen wir einen formlosen Antrag. Bitte geben Sie darin die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Flurstücknummer) an. Außerdem benötigen wir einen aktuellen Grundbuchauszug als Eigentümernachweis. Sollte ein Dritter den Antrag stellen, ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.