Flurbereinigung Fechenheimer Mainbogen
(VF 2321)
Anlass
Die von der Stadt Frankfurt am Main am 26.02.2015 beim Amt für Bodenmanagement Büdingen beantragte vereinfachte Flurbereinigung ist die Voraussetzung für die Umsetzung des „Fachplanes Landschaft“, welcher die Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit typischem Auencharakter im Fechenheimer Mainbogen vorsieht.
Im Zuge der am 03.12.2015 eingeleiteten vereinfachten Flurbereinigung „Frankfurt-Fechenheim Mainbogen VF 2321“ werden die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des „Fachplanes Landschaft“ durch Flächentausche geschaffen.
Vertreter der Abteilung Bodenordnung im Stadtvermessungsamt wurden mit Magistratsbeschluss Nr. 1394 vom 23.11.2020 bevollmächtigt, in Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz rechtsverbindliche Erklärungen für die Stadt Frankfurt am Main abzugeben.